(openPR) Lange Zeit galten offene Immobilienfonds als Paradebeispiel einer sicheren Kapitalanlage. In der Presse häufen sich aktuell Meldungen, wonach diese Anlageform kriselt und die Zukunft von Fondsgesellschaften wie CS Euroreal und SEB Immoinvest ungewiss bleibt.
Laut Experten liegt die Ursache für die momentane Entwicklung in der Gesetzesänderung. Seit 2011 dürfen Anleger der CS Euroreal ihre Anteile an offenen Immobilienfonds nicht beliebig an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Die Anteile müssen mindestens zwei Jahre gehalten werden. Pro Halbjahr dürfen Anteile nur in Höhe bis zu 30.000 Euro zurückgegeben werden. Bei größeren Rückgaben muss eine einjährige Kündigungsfrist eingehalten werden. Ziel dieser Gesetzesnovelle war der Schutz von Kleinanlegern. Als Folge ziehen sich jedoch immer mehr Großinvestoren aus den offenen Immobilienfonds zurück, was die Branche schwächer macht.
Oft werden die Anleger nicht über die Risiken einer Schließung von offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Die Schließung ist von Gesetzes wegen vorgeschrieben, wenn der Fonds über weniger als 5 % freie und flüssige Mittel verfügt. Während der Schließung dürfen Anleger keine neuen Anteile erwerben oder diese an die Fondsgesellschaft zurück verkaufen. Sie können ihre Anteile nur noch an der Börse verkaufen oder diese gegen andere Fondsanteile umtauschen.
Im Falle der offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal, welche seit Mai 2010 geschlossen sind, bleibt den Anlegern momentan nur der Gang an die Börse. Nach der maximalen Schließungszeit von zwei Jahren, also im Mai dieses Jahres, muss entschieden werden, ob die Fonds wiedereröffnet oder aufgelöst werden. Als Richtwert für eine nachhaltige Wiedereröffnung wird von den Experten eine Quote von 30 % Liquidität angesehen. Ein Liquiditätszuwachs kann durch den Verkauf der besten Objekte erzielt werden. Gleichzeitig muss aber beachtet werden, dass gerade die besten Objekte die Wertbeständigkeit des Fonds bilden.
Nachdem eine endgültige Auflösung eines Fonds beschlossen wird, so z. B. im Falle der KanAm Grundinvest oder AXA Immoselect, beginnt eine langwierige Phase der Abwicklung. In dieser Phase werden die Immobilien aus dem Fonds veräußert und die Anleger erhalten Auszahlungen aus dem Verkaufserlös.
Betroffene Anleger dürfen nicht tatenlos abwarten, bis ihre Immobilienfonds aufgelöst und veräußert werden. Im Rahmen einer Rechtsberatung können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem Fonds gefunden werden. Als Ansatzpunkt dient häufig eine fehlerhafte Beratung bei der Fondsvermittlung. So werden die Anleger häufig nicht über die Risiken einer Schließung des Fonds oder die gezahlten Innenprovisionen aufgeklärt. Wenn diese Aufklärungspflichten verletzt werden, kann die Bank bzw. die Fondsgesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Allerdings sind hier kurze Verjährungsfristen zu beachten.










