(openPR)
Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nicht an ihr Geld
Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D wurde im April 2010 aufgelegt. Rund 16 Jahre später hat er am 15. Januar 2026 die Ausgabe und Rückgabe von Anteilen ausgesetzt. Für die Anleger bedeutet das einen erheblichen Liquiditätsverlust, denn sie kommen derzeit nicht an ihr investiertes Geld heran.
Wenn zu viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile an einem offenen Immobilienfonds zurückgeben möchten, kann das die Fondsgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen und für einen Liquiditätsengpass sorgen. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist eine Möglichkeit der Fondsgesellschaften, auf die Rückgabewünsche zu reagieren und den Liquiditätsabfluss zu stoppen. Diese Maßnahme wurde besonders während der Finanzkrise angewendet, als viele offene Immobilienfonds geschlossen und zum Teil nicht wieder geöffnet wurden. Für Anleger bedeutet das oft hohe finanzielle Verluste, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die unter anderem im Kapitalmarktrecht berät.
Offene Immobilienfonds in der Krise
Um ein ähnliches Szenario zu verhindern, wurden bei offenen Immobilienfonds zwei Sicherungen eingepflegt: Anleger müssen ihre Fondsanteile mindestens 24 Monate gehalten haben, bevor sie sie zurückgeben können, und die Rückgabe muss mindestens 12 Monate im Voraus angekündigt werden.
Doch auch die Mindesthaltedauer und die Kündigungsfrist können offene Immobilienfonds nicht vor anhaltend schwierigen Bedingungen schützen. So mussten Anleger der offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI oder KanAm Leading Cities Invest massive Abwertungen hinnehmen. Der Wertgrund WohnSelect D reagierte nun mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme.
Liquidität nicht ausreichend
Zur Begründung gab die Fondsgesellschaft an, dass die Rückgabewünsche der Anleger hoch seien und die liquiden Mittel nicht ausreichten, um die Rücknahme der Anteile zu finanzieren. Da nicht damit gerechnet wird, dass sich die Liquiditätslage durch die Ausgabe weiterer Anteile erheblich verbessern würde, wurde auch die Anteilsausgabe ausgesetzt.
Die Rücknahme der Anteile kann für maximal 36 Monate ausgesetzt werden. Was nach Ablauf dieser Zeit passiert, ist offen. Die Fondsgesellschaft kann die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen oder der Fonds bleibt geschlossen und wird abgewickelt. Dann werden die Fondsimmobilien verkauft, was zu erheblichen Verlusten bei den Anlegern führen kann.
Anleger müssen über Risiken aufgeklärt werden
Die Situation ist für die Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D angespannt und finanzielle Verluste sind möglich. Es zeigt sich, dass Investitionen in offene Immobilienfonds nicht die sichere Kapitalanlage sind, als die sie in den Beratungsgesprächen von den Anlageberatern häufig dargestellt werden. Allerdings können den Anlegern aus einer fehlerhaften Anlageberatung Schadenersatzansprüche entstanden sein.
Denn Anlageberater sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet. Das bedeutet auch, dass sie nur Kapitalanlagen empfehlen dürfen, die zum Profil des Kunden passen. So darf beispielsweise einem sicherheitsorientierten Kunden keine riskante Geldanlage angeraten werden.
BGH: Über Schließungsrisiko muss aufgeklärt werden
Zu den aufklärungspflichtigen Risiken gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 auch die Möglichkeit der Schließung eines offenen Immobilienfonds. Der BGH stellte fest, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko und die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, aufklären müssen. Denn für die Anleger stelle dies ein stetes Liquiditätsrisiko während ihrer Investitionsphase dar. Wurden die Risiken von den Anlageberatern verschwiegen oder bagatellisiert, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.
MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht und berät Anleger offener Immobilienfonds.
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