(openPR) Essen, 19.03.2012. Als Entscheidungsgrundlage für eine private Rentenversicherung sollte bei der Produktauswahl die Ablaufleistung nicht an erster Stelle stehen. Auch der Entwicklung der Rückkaufswerte während der Vertragslaufzeit komme große Bedeutung zu, so der unabhängige Ruhestandsplaner Markus Feistle. Denn in der Praxis geschieht es häufig, dass Altersvorsorgeverträge vorzeitig gekündigt werden, weil das Geld benötigt wird. Selbstverständlich ist es selten sinnvoll eine Rentenversicherung vorzeitig aufzulösen. So wurden im Jahr 2010 Verträge im Volumen von 13,1 Mrd. Euro gekündigt. Das ist immerhin ein Drittel der Summe, die bei Ablauf/Erleben in 2010 fällig wurde. Eine Tatsache, die man nicht ignorieren könne, so der Experte.
Aktualität bekommt das Thema gerade jetzt durch die vielen „Policenaufkäufer“
Immer mehr Medien berichteten gegenwärtig kritisch über unseriöse Entwicklungen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Einige Unternehmen, die hohe Versprechungen gemacht hätten, hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon im Visier weiß man in Fachkreisen, so der Finanzberater. Natürlich es auch gute und seriöse Angebote zum Vorteil des Mandanten.
Der Beste Schutz sich vor unseriösen Policenaufkäufern sei die Prävention. Achte man bei der Auswahl der Tarife nicht nur auf die Ablauforientierten Tarife, sondern auf eine gleichmäßige Entwicklung des Rückkaufwertes, so fände man immer eine faire Lösung. Der Teufel stecke im Detail, so der Versicherungsmakler. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf den Vertragsverlauf seien Kosten, beitragsfreie Renten, Stornoabzüge, Schlussüberschüsse und die Beteiligung an stillen Bewertungsreserven. Während endfällige Schlussüberschüsse und Stornoabzüge im Kündigungsfall verlorenes Geld bis hin zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf eine Beteiligung am Schlussüberschuss darstellen würden, führe die Bildung beitragsfreier Renten im Kündigungsfall zu einem zeitverzögerten Leistungsbezug. Nur eine Beratung von einem unabhängigen Fachmann könne hier Sicherheit bringen, denn gebundene Vertreter seien nicht angehalten solche Tarifdetails zu erörtern, so der Fachmann.




