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RECHTLEGAL - Rechtstipp September 2005: Flexible Pendlerpauschale

12.09.200510:56 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: RECHTLEGAL - Rechtstipp September 2005: Flexible Pendlerpauschale
Anwaltskanzlei Kronenberghs
Anwaltskanzlei Kronenberghs

(openPR) Der tägliche Weg zur Arbeit wird für Pendler immer teurer, je höher die Benzinpreise steigen. Dennoch ist die Kilometerpauschale in 2004 verglichen mit dem Vorjahr nochmals herabgesetzt worden, nämlich auf nur noch EUR 0,30 je Kilometer. Gleichzeitig wurde der pauschale Höchstbetrag pro Jahr von mehr als EUR 5.000.- EUR 4.500.- herabgesetzt.



Wer diese Grenze überschreitet, sollte Nachweise führen, zum Beispiel in Form eines Fahrtenbuches. Dann können auch höhere Kosten angesetzt werden, wobei es sich nicht einmal um das eigene Fahrzeug des Pendlers handeln muss.

Als relevante Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz rechnet das Finanzamt in der Regel die kürzeste Fahrstrecke, akzeptiert aber im Einzelfall auch längere Strecken, sofern diese Zeiteinsparungen bringen.

Doch nunmehr kommt - wenn auch nur für einen Teil der Pendler - Hilfe aus München. Der dort ansässige Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell entschieden, dass die bisherige Praxis der Finanzämter bei Pendlern, die teils selber fahren, teils den öffentlichen Personen-Nahverkehr nutzen, nicht mehr haltbar ist.

Bislang mussten sich Pendler entscheiden, ob sie - und zwar auf das gesamte Jahr gesehen - die Kilometerpauschale ansetzen oder nach tatsächlichem Nachweis abrechnen. Wer also Sommers mit dem Motorrad zur Arbeit fährt, in der kalten Jahreszeit mit Bus und Bahn, konnte bislang entweder auf das ganze Jahr gesehen die Kilometerpauschale in Ansatz bringen oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten, im Beispiel nur für das Winterhalbjahr. Dies stuften die BFH-Richter, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Kosten für Bus und Bahn, die nochmals erheblich höher als die Kilometerpauschale angesiedelt sind, als nicht mehr haltbar ein.

Nunmehr haben Pendler die Möglichkeit, sogar täglich zwischen der Pauschale und dem Nachweis der tatsächlichen Kosten hin und her zu wechseln. Für unseren Motorradfahrer aus dem Beispiel bedeutet das: Im Sommerhalbjahr bringt er seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach Kilometerpauschale in Ansatz, für das Winterhalbjahr weist er die höheren Kosten für den öffentlichen Nahverkehr aus.

Wie lange aber dieser Vorteil bestehen bleibt, ist offen. Die Union plant für die Zeit nach der Bundestagswahl eine weitere Reduzierung des bisherigen Pauschbetrages auf nur noch EUR 0,25 je Kilometer, zudem begrenzt auf eine maximale Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 50 Kilometern. Darüber hinaus ist politisch im Gespräch, für die ersten 10 bis 20 Kilometer gar keine Pauschale mehr zu berücksichtigen.

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