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RECHTLEGAL - Newsticker 08 + 09/2007 vom 09.03.2007

12.03.200710:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht - Zumutbarkeit anderer Tätigkeit

Das Bundesarbeitsgericht hat zum Az. 9 AZR 424/05 entschieden, dass die teilweise in Arbeitsverträgen verwendete Klausel "Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter eine andere Arbeit zuweisen, soweit dies erforderlich ist nach Abstimmung der beiderseitigen Interessen", unzulässig ist.



Diese Klausel stellt, so das höchste deutsche Arbeitsgericht, eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, weshalb sie insgesamt unwirksam ist. Dem BAG fehlt insbesondere der Hinweis, dass die neue Arbeit der bisherigen gleichwertig ist.

Das Team von RECHTLEGAL versteht die ganze Aufregung um diese Klausel nicht, da diese die "Abstimmung der beiderseitigen Interessen" erfordert, an welcher es im entschiedenen Fall bereits seitens des Arbeitnehmers fehlte.

Arbeitsrecht - Widerruflichkeit der Zusatzvergütung

Die Lufthansa widerrief drei flugbegleitenden Coaches diese Zusatzfunktion per Änderungskündigung und machte sie so wieder zu normalen Flugbegleiterinnen ohne Sonderaufgaben.

Da mit dem Wegfall der Zusatzfunktion Coach auch eine Gehaltseinbuße von brutto knapp EUR 800.- monatlich einherging, klagten sich die drei betroffenen Damen durch die Instanzen der deutschen Arbeitsgerichte.

Schlussendlich entschied das Bundesarbeitsgericht zum Az. 5 AZR 187/05 gegen die betroffenen Mitarbeiterinnen, denn die seinerzeitige Übertragung der Zusatzfunktion Coach war arbeitgeberseits jederzeit widerruflich. Dieses Recht habe die Lufthansa wirksam ausgeübt, zudem sei der weggefallene Teil des Gehaltes nicht so hoch, dass er eine andere Würdigung nach sich zieht.

Bankrecht - Erlaubter Darlehensverkauf

Der Verkauf eines Darlehens an Verwertungsgesellschaften ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zum Az. XI ZR 195/05 zulässig.

Die Abtretung und Veräußerung solcher Forderungen verstößt weder gegen Datenschutz noch Bankgeheimnis. Offen gelassen hat der BGH, ob betroffenen Bankkunden Schadenersatz zusteht aus Verletzung von Verschwiegenheitspflichten.

Verkehrsrecht - Lebenslanges Kennzeichen

Per 01.03.2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung ((FZV) in Kraft getreten. Neben weiteren Neuerungen, über die das Team von RECHTLEGAL noch berichten wird, ist wesentliche Neuerung, das Fahrzeughalter ihr Kfz-Kennzeichen bei einem Autowechsel mitnehmen können. Ausgefallene Nummern oder solche mit hohem Erinnerungswert gehen also beim Verkauf des Kfz nicht länger verloren, sondern bleiben im "Familienbesitz".

Der hierfür erforderliche Zusatzaufwand einer kurzen Außerbetriebsetzung ist zwar lästig, fällt aber ansonsten nicht wesentlich ins Gewicht.

Steuerrecht - Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem 01.01.2007 hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungswidrig. Es hat daher dem Bundesverfassungsgericht mit aktueller Vorlage vom 27.02.2007 zum Az. 8 K 549/06 seine Sichtweise zur Entscheidung vorgelegt.

Hintergrund: Fahrten zum Arbeitsplatz können seit Anfang 2007 grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, nur noch ab dem 21. Kilometer.

IT-Recht - Hohe Bußgelder bei Spam

Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) befürwortet die drastische Erhöhung von Bußgeldern für unerlaubte Werbemails von bis zu EUR 50.000.-. Leider vergisst er hierbei, dass der weit überwiegende Teil des Spams aus dem Ausland kommt, daher seine Bußgeldverschärfung ins Leere geht.

Zu guter Letzt - Steuerfahnder dürfen ins Bordell

Einleitend entschuldigt sich das Team von RECHTLEGAL für die ungewohnt drastische Ausdrucksweise in der Überschrift, jedoch hat just dies der Bundesfinanzhof (BFH) zum Az. VII B 121/06 entschieden.

Nach diesem Urteil muss der klagende und letztinstanzlich unterlegene Bordellbetreiber, der Zimmer an Prostituierte vermietet, hinnehmen, das Steuerfahnder dort zur Arbeitszeit erscheinen. Schließlich müssen sie, so der BFH, die Mieterinnen, deren Kunden und den ordnungsgemäßen Verwendungszweck kontrollieren.

Eines weiteren Kommentars enthält sich das Team von RECHTLEGAL.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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