(openPR) Wenn Tagesmutter Nicole Seifert in der Küche steht, um für ihre Tageskinder das Essen zuzubereiten, tut sie das wie viele andere verantwortungsvolle Mütter auch. Doch nach dem Willen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll sie sich nun als Lebensmittelunternehmerin registrieren lassen.
Das Ministerium beruft sich dabei auf eine EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene aus dem Jahr 2002. Deren Ziel ist die Erfassung aller Unternehmen, „die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.“ Was z.B. für Restaurants selbstverständlich und einleuchtend klingt, dessen Sinn ist unter den nun auch betroffenen Tagespflegepersonen heftig umstritten. Und selbst die EU-Kommission hat die Anwendbarkeit der Verordnung für die Kinder-Tagespflege inzwischen zurückgenommen: in einer Pressemeldung vom 19.12.2011 stellt die Kommission fest: „Tagesmütter fallen nicht unter die strengen EU-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen.“ Weiterhin heißt es in der Meldung, „sich bei den Hygienekontrollen bei Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, ist nach Auffassung der Kommission daher eine zu enge Auslegung des EU-Rechts.“
Was nun? Die 35-jährige Tagesmutter aus Hamburg ist etwas ratlos, zumal bis vor kurzem klare Aussagen fehlten, was die „zu enge Auslegung“ durch das Bundesministerium nun im Einzelnen bedeutet. Bis Mitte Dezember hatte sie nicht einmal eine offizielle Information vom Jugendamt vorliegen, obwohl dort die Tagespflege beaufsichtigt wird. Dann, kurz vor Weihnachten erhielt die Tagesmutter Post von der Stadt Hamburg. Darin wurde sie u.a. zur Registrierung als Lebensmittelunternehmerin aufgefordert, ein beiliegender „Leitfaden für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ gibt Ratschläge zum Umgang mit Lebensmitteln. Ratschläge, die der zweifachen Mutter nicht neu sind. Bei manchen Hinweisen allerdings verdreht sie dann doch die Augen: „Die Kühlschranktemperatur soll täglich gemessen und protokolliert werden, außerdem soll dokumentiert werden, dass alle Speisen ausreichend erhitzt werden, wann wer was und womit putzt. Für die Fenster werden Fliegengitter notwendig. Ab Januar gehören dann wohl Thermometer und Schreibblock zu meinen wichtigsten Arbeitsmitteln.“
Anforderungen, denen man in einer Großtagespflegestelle oder einer KiTa recht einfach nachkommen kann, die aber die Tagespflege in häuslicher Umgebung immer mehr zu einem Produktions- und Verwaltungsakt machen. Durch die zusätzlichen Kosten müssen andere Investitionen wie ein Krippenwagen jetzt noch weiter verschoben werden: „So viel zahlt das Jugendamt für die Betreuung nun wirklich nicht. Und Zuschüsse für die jetzt notwendigen Anschaffungen gibt es nicht.“ Wenn es nach der EU-Kommission ginge, wären sie auch nicht notwendig.










