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Sozialleistungen – Anwälte beraten

28.10.201117:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Betroffene

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer in Deutschland Not leidet, erhält für viele Bereiche Unterstützung vom Staat. Die Hilfeleistungen beziehen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche wie z.B. auf die Bildungs-und Arbeitsförderung, auf Lohnersatzleistungen bei Krankheiten und auf Zuschüsse für eine angemessene Wohnung. Will z.B. ein Betroffener wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in den Vorruhestand gehen, so erteilen in Rheinland-Pfalz die Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenkassen, die Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte erste Auskünfte. Der Betroffene hat sogar einen Rechtsanspruch auf Beratung.



Kommt er dort nicht weiter, hilft der Gang zum Anwalt. Dieser klärt den individuellen Sachverhalt, berät den Betroffenen und vertritt seine Rechte sowohl außergerichtlich im Antrags- und Widerspruchsverfahren vor den Behörden als auch – falls erforderlich – bei Gericht.

Kommt es im Streitfall zum Verfahren, klärt das Sozialgericht nach Eingang und Begründung einer Klage den Sachverhalt. Es werden z.B. medizinische Gutachten zur Klärung der Frage eingeholt, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Vorruhestand bestehen. Kann auch danach keine Einigung darüber erzielt werden, ob ein Anspruch auf die Sozialleistung besteht, spricht das Gericht sein Urteil. Der Betroffene hat dann unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit, Berufung beim Landessozialgericht bzw. Revision beim Bundessozialgericht einzulegen.

Zur Finanzierung des Verfahrens können Bedürftige Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung beantragen. Dafür muss der Antragsteller eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben, die vom Gericht überprüft wird. Auch im außergerichtlichen Bereich - also im Verwaltungsvorverfahren - besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Hier muss der Antrag bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Im Durchschnitt dauert ein Verfahren vor dem Sozialgericht Koblenz nach dem Geschäftsbericht 2009 12,8 Monate. Verfahren zur Grundsicherung, bei denen es um die Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Menschen geht, dauern hingegen im Durchschnitt nur 0,8 Monate. Kein Verfahren dauerte länger als sechs Monate.

Betroffene sollten einen Anwalt ihres Vertrau¬ens zu Rate ziehen. Dieser beurteilt nach Akteneinsicht auch die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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