(openPR) Im Landtag von Nordrhein Westfalen wurde am 30. Juni 2011 der Gesetzentwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) mit den Stimmen von SPD, Grüne und DIE LINKE angenommen. Die Änderungen treten nun in Kraft. Bereits in einer Anhörung des Landtags zu diesem Gesetzentwurf kritisierten die Kommunalen Spitzenverbände die bedenkliche Ausdehnung der Personalratsaufgaben sowie die fehlende Evaluierung des erst im Jahr 2007 grundlegend überarbeiteten Landespersonalvertretungsgesetztes.
"Die kommunalen Spitzenverbände erwarten aufgrund der Änderungen erhebliche Mehrkosten für die nordrhein-westfälischen Kommunen in zweistelliger Millionenhöhe", so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Felix Haltt. "Allein durch die Ausweitung der Freistellungen für Personalratstätigkeiten ergeben sich bei den rund 570 unter das LPVG fallenden kommunalen Einrichtungen Mehrkosten von über 20 Mio. Euro."
Die Liberalen erwarten auch Auswirkungen für Bochum: "In der Bochumer Gesamtverwaltung arbeiten über 6.000 Personen. Die Änderungen des LPVG werden sich daher auch auf Bochum nieder schlagen. Aufgrund der Haushaltssituation können wir jedoch keine neuen Beschäftigten einstellen, so dass durch zusätzliche Freistellungen weitere Arbeitsverdichtung für die sonstigen Mitarbeiter droht."
In der gestrigen Ratssitzung stellte die FDP-Fraktion daher eine Anfrage zu diesem Sachverhalt. "Wir wollen wissen, wie sich die Änderungen auf die Bochumer Verwaltung auswirken und vor allem welche Kosten entstehen. Die Stadt kann sich bekanntlich keine neuen Haushaltsrisiken leisten", so Haltt abschließend.
Das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die landesrechtliche Bestimmung zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in NRW. Es regelt die Bildung und die Wahl der Personalvertretungen sowie ihre jeweiligen Befugnisse.









