openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht

21.07.201112:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

(openPR) Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Heinisch v. Bundesrepublik Deutschland (zuvor Heinisch gegen Vivantes). Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht! Arbeitgeberfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.



Heute verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil im mit Spannung erwarteten Verfahren Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland (Nr. 28274/08). Der EGMR stellt klar, dass das Aufdecken von Missständen (sogenanntes Whistleblowing) jedenfalls in diesem Fall nicht zu einer Kündigung hätte führen dürfen. Der Altenpflegerin wurde gekündigt, weil sie auf angebliche Missstände in einem zur Vivantes GmbH gehörenden Pflegeheim in Berlin hingewiesen und deswegen Strafanzeige erstattet hat. Wichtigstes Argument des Landesarbeitsgerichts: Die Altenpflegerin konnte die Vorwürfe aus der Strafanzeige vor Gericht nicht nachweisen. Nach dem Urteil des EGMR dürften derartige Vorwürfe in Zukunft vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein. Der EGMR sprach der Altenpflegerin Presseberichten zufolge zudem ein Schmerzensgeld von 15.000 € zu.

Die Unsicherheit, in der sich der Hinweisgeber befindet, ist dennoch groß. Die bislang geltenden Kriterien des Bundesarbeitsgerichts versuchen einen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und den Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber zu finden. Bei Fällen, in denen eine Kündigung wegen einer Strafanzeige vorliegt, kommt es stets auf den Einzelfall an. Damit setzt sich jeder Hinweisgeber der Gefahr einer fristlosen Kündigung aus.

Es wird abzuwarten sein, wie die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit derartige Fälle nach dem EGMR-Urteil entscheiden wird. Um in diesen Fällen mehr Rechtsklarheit zu schaffen und um Rechtssicherheit für den Hinweisgeber (Whistleblower) zu schaffen, empfiehlt es sich, diese Fälle durch klare Vorschriften im Gesetz zu regeln.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Sollten Sie Missstände innerhalb der Firma erkennen, empfiehlt es sich grundsätzlich, zunächst die Sache innerbetrieblich anzusprechen. Sollten Sie strafbares Verhalten erkennen, ist es u.U. das Beste, sich zuallererst rechtlichen Rat einzuholen. Sollten Sie bereits gekündigt worden sein, lohnt es sich nach dem EGMR-Urteil mehr denn je, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Sehr wichtig ist in dem Fall, dass Sie die 3-Wochen-Frist einer Kündigungsschutzklage nicht verpassen!

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Hören Sie zu, wenn ein Mitarbeiter Missstände anspricht. Oft hat der Mitarbeiter mit seiner Kritik nicht Unrecht. Schließlich ist er an der Sache oft näher dran, als die Geschäftsführung. Bedenken Sie auch eines: Sollte ein solcher Fall – wie der vom Spiegel besprochene – einmal in der Presse landen, dürfte ein nachhaltiger Imageschaden zu befürchten sein. Dem kann Ihre Firma aus dem Weg gehen, indem es die Sorgen der Mitarbeiter ernst nimmt. Ob Sie jemanden, der der Firma absichtlich mit einer Strafanzeige Schaden zufügen will, halten müssen, muss nach dem EGMR-Urteil genau geprüft werden. Verfolgen Sie die öffentliche Debatte über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung von Whistleblowern und erkundigen Sie sich nach entsprechenden Änderungen im Gesetz.


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: E-Mail

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 556316
 71

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm

Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. F…
Bild: Erklärungswert einer MietschuldenfreiheitsbescheinigungBild: Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm geg…

Das könnte Sie auch interessieren:

recht-in.de wird zur größten und umfangsreichsten kostenlosen Datenbank zum Thema Recht in Deutschland
recht-in.de wird zur größten und umfangsreichsten kostenlosen Datenbank zum Thema Recht in Deutschland
München – Seit heute ist das neue recht-in.de online. Rein optisch gibt es nur wenige Änderungen. Doch eine jahrelang speziell entwickelte Datenbank sorgt ab sofort für viele neue Features im Bereich Recht. Auf der Seite recht-in.de können Juristen, die Rechtssuchenden aus Privathaushalten und Unternehmen, sowie Behörden auf der ganzen Welt völlig kostenlos …
Bild: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)Bild: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
… das Gesetz und müssen ab Mitte Juni Hinweisgebersysteme anbieten.Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch des Hinweisgebers / der Hinweisgeberin auch persönlich möglich sein.Die interne Meldestelle muss dem Hinweisgeber / der Hinweisgeberin innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.Die Meldestelle …
Bild: Recht Umschau - Erfolgreicher Start und positive Resonanz nach drei MonatenBild: Recht Umschau - Erfolgreicher Start und positive Resonanz nach drei Monaten
Recht Umschau - Erfolgreicher Start und positive Resonanz nach drei Monaten
Der Blog Recht Umschau hat sich innerhalb von drei Monaten zu einer wertvollen Informationsquelle für alle entwickelt, die sich für aktuelle Rechtsthemen interessieren. Der Blog Recht Umschau, der Anfang Oktober 2024 gestartet ist, hat sich innerhalb von drei Monaten zu einer wertvollen Informationsquelle für alle entwickelt, die sich für aktuelle …
Bild: RechtsPortal-247.de nach Relaunch auch mit Recht-TippsBild: RechtsPortal-247.de nach Relaunch auch mit Recht-Tipps
RechtsPortal-247.de nach Relaunch auch mit Recht-Tipps
Der Begriff Recht bezeichnet zumeist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen geschaffen und nötigenfalls von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird (objektives Recht). Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das so verstandene Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall …
Meinungsumfrage zur Buchveröffentlichung von Thilo Sarrazin: Hohe Zustimmung für Sarrazin in der Bevölkerung
Meinungsumfrage zur Buchveröffentlichung von Thilo Sarrazin: Hohe Zustimmung für Sarrazin in der Bevölkerung
… 03.09.2010 Meinungsumfrage zur Buchveröffentlichung von Thilo Sarrazin: Hohe Zustimmungswerte für Sarrazin in der Bevölkerung Hamburg, 3. September 2010 - "Sagt Thilo Sarrazin die Wahrheit bzw. hat er recht?" - "Ja", glauben zumindest 43% der Bevölkerung. 28% hingegen glauben, Sarrazin "sagt nicht die Wahrheit" bzw. "hat nicht recht". Nur 20% Prozent hatten …
Bild: Alarm schlagen ohne Angst vor Kündigung und MobbingBild: Alarm schlagen ohne Angst vor Kündigung und Mobbing
Alarm schlagen ohne Angst vor Kündigung und Mobbing
… gemacht hätte. Das Gericht sprach der Klägerin daher eine Entschädigung von insgesamt € 15.000,00 zu. Warum aber hat das EGMR im Fall der so genannten „Whistleblowerin“ Brigitte Heinisch, also einer couragierten Mitarbeitern, welche Missstände publik machte, das Urteil zu Gunsten der Klägerin gefällt? Immerhin lässt sich dem Vorwurf, sie habe mit …
Bild: Niedrigschwelliges Beratungsangebot 2011Bild: Niedrigschwelliges Beratungsangebot 2011
Niedrigschwelliges Beratungsangebot 2011
Die SFRV UG (haftungsbeschränkt) „Soziales & Familie, Recht & Verfassung, gemeinnützige Unternehmergesellschaft“, nimmt ab dem 03.01.2011 ihr Tagesgeschäft in der Flughafenstr. 21, 12053 Berlin & Richardstr. 102, 12043 Berlin, Montags, Mittwochs und Freitags, jeweils 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr, auf. Die SFRV UG (haftungsbeschränkt) „Soziales …
Sexuelle und reproduktive Rechte umsetzen - pro familia zum 60. Jahrestag der Menschenrechtserklärung
Sexuelle und reproduktive Rechte umsetzen - pro familia zum 60. Jahrestag der Menschenrechtserklärung
Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, haben die UN-Mitgliedsstaaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. pro familia weist aus diesem Anlass darauf hin, dass die seit 1994 weltweit anerkannten sexuellen und reproduktiven (Menschen-)Rechte in der Realität nicht für alle Menschen erfüllt sind. pro familia sieht es als ihre Aufgabe …
Bild: US Gericht - Sarbanes Oxley Whistleblowing weltweitBild: US Gericht - Sarbanes Oxley Whistleblowing weltweit
US Gericht - Sarbanes Oxley Whistleblowing weltweit
… für Konzerne mit US-Berührung von erheblicher Bedeutung – wie in der Fachwelt bereits befürchtet. Inhaltlich ging es um Benachteiligung der Klägerin als interne Hinweisgeberin (Whistleblowing). Sie befürchtete, an einer möglichen Steuerhinterziehung mitwirken zu müssen, und gab deshalb Hinweise zunächst auf Ihre Rechtsauffassung und verhielt sich sodann …
Sie lesen gerade: Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht