openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Die Rechte des Mieters und Vermieters bei der Schließung einer Baulücke

05.05.201113:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Rechte des Mieters und Vermieters bei der Schließung einer Baulücke
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

(openPR) Grundsätzlich mindern Bauarbeiten und Baulärm die Miete. Nicht so jedoch, wenn eine Baulücke im innerstädtischen Bereich geschlossen werden soll. Dann, so der Tenor in der Rechtsprechung, hätte der Mieter bei Vertragsabschluss damit rechnen müssen, dass in Zukunft solche Bauarbeiten auftreten werden. Eine Minderung scheidet dann grundsätzlich aus.



Hiervon gibt es im Einzelfall Ausnahmen. Sollten die Bauarbeiten das üblicherweise zu erwartende Maß überschreiten, kommt eine Minderung in Betracht. Dieser – sozusagen überschüssige – Baulärm ist aber regelmäßig schwer nachweisbar.

Realistisch ist jedoch, eine langfristige Minderung der Miete zu erreichen, wenn das in die Baulücke gebaute Gebäude ungewöhnlich groß ist und dem Mieter Sicht oder Lichteinfall in einem Maß einschränkt, wie dies nicht vorhersehbar war. Zu denken ist hier an eine extravagante Architektur, die der Mieter schlicht nicht vorhersehen konnte und die sein Büro jetzt verdunkelt. Eine Minderung ist auch denkbar, wenn der Abstand zu dem neu errichteten Gebäude ungewöhnlich gering ist.

Fachanwaltstipp Mieter: Sollte der Baulärm wegen der Schließung einer Baulücke in der Innenstadt unerträglich sein, messen Sie den Schallpegel mit entsprechendem Gerät. Wenden Sie sich an einen Fachmann, der prüfen kann, ob diese Werte völlig außerhalb des Rahmens liegen. Hier wird jeder Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen sein. Denken Sie an die Möglichkeiten der Minderung wegen zukünftiger Verschattung. Versuchen Sie zunächst, einen Vergleich abzuschließen.

Fachanwaltstipp Vermieter: Sollte der Mieter von Ihnen die Anerkennung einer Minderungsquote verlangen, sollten Sie dem nicht entsprechen, wenn die Bautätigkeit darin besteht, dass eine Baulücke geschlossen wird. Im innenstädtischen Bereich größerer Städte haben die Minderungsbegehren oft wenig Chancen vor Gericht. Dies kann im Einzelfall anders sein, weswegen sich der Gang zum Spezialisten regelmäßig lohnt.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: E-Mail

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.


Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 534849
 107

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Die Rechte des Mieters und Vermieters bei der Schließung einer Baulücke“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm

Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. F…
Bild: Erklärungswert einer MietschuldenfreiheitsbescheinigungBild: Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm geg…

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Vermieterpfandrecht
Das Vermieterpfandrecht
… automatisch zum Tragen und endet erst dann, wenn alle Sachen des Mieters vom Grundstück geräumt wurden. Selbstverständlich muss das unter Zustimmung beziehungsweise Wissen des Vermieters geschehen. So können dauerhaft installierte Gegenstände, die dem Mieter gehören, nur mit Wissen des Vermieters und ohne dessen Widerspruch wieder entfernt werden. Falls …
Wiedereinräumung des Besitzes zu Gunsten des Mieters bei Eigenbedarfskündigung
Wiedereinräumung des Besitzes zu Gunsten des Mieters bei Eigenbedarfskündigung
… bestärkt, als er grundsätzlich eine Klage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietwohnung zulässt, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters sich nachträglich als ungerechtfertigt herausstellt. Allerdings hat der BGH festgehalten, dass eine Besitzeinräumung nur dann möglich ist, wenn der Vermieter noch eine Verfügungsmacht …
Wohnraummietrecht: Kündigung auch bei irrtümlich fortlaufend unpünktlich gezahlter Miete
Wohnraummietrecht: Kündigung auch bei irrtümlich fortlaufend unpünktlich gezahlter Miete
Zahlt der Mieter trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters weiterhin verspätet die Miete, stellt dies eine so gravierende Pflichtverletzung des Mieters dar, die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt. Nach der aktuellen Entscheidung des BGH gilt dies auch dann, wenn dem Mieter nur Fahrlässigkeit zur Last fällt, weil er aufgrund eines vermeidbaren …
Bild: Gewerbemietrecht - Versorgungssperre - BGH stärkt VermieterrechteBild: Gewerbemietrecht - Versorgungssperre - BGH stärkt Vermieterrechte
Gewerbemietrecht - Versorgungssperre - BGH stärkt Vermieterrechte
… bestimmten Voraussetzungen zu einer Versorgungssperre (Energie, Heizung und Wasser) des Mieters berechtigt ist. Das Urteil hat weitreichende Wirkung, denn hier geht das Interesse des Vermieters an der Vermeidung weiteren finanziellen Schadens dem des Mieters an der Aufrechterhaltung der Energiebelieferung für die Mietsache vor. Bochum / Essen, 9. Juli …
Mieterhöhung ohne Vorwarnung
Mieterhöhung ohne Vorwarnung
… unterrichtet hat, bedeutet dieses Versäumnis nicht, dass er keine Mieterhöhung wegen der Modernisierung verlangen kann. Zwar gibt es eine Ankündigungspflicht seitens des Vermieters. Sie soll es dem Mieter aber lediglich ermöglichen, sich auf die kommenden Baumaßnahmen in seiner Wohnung einzustellen und gegebenenfalls von seinem Sonderkündigungsrecht …
Hausverbot keine Rechtfertigung für außerordentliche Kündigung
Hausverbot keine Rechtfertigung für außerordentliche Kündigung
… terrorisierte und in Angst versetzte. Der Eigentümer des Hauses sprach dem Mann im Anschluss daran ein Hausverbot aus. Gemäß der Mieterin ließ sich dieses Vorgehen ihres Vermieters nicht rechtfertigen und war ihrer Meinung nach gegenstandslos. Sie betonte, dass sie ohne die Hilfe und Unterstützung des Enkels ihren Alltag nicht bestreiten könne. Die Frau …
BGH schwächt Mieterposition
BGH schwächt Mieterposition
… falsch, dass Mieter, die ihre Abrechnung prüfen wollen und die Einsicht in die Rechnungsunterlagen fordern, darauf verwiesen werden, diese Kontrollrechte in den Geschäftsräumen des Vermieters auszuüben. Hier sind die Rechte des Mieters von vorn herein stark eingeschränkt. Die Möglichkeit, mit professioneller Hilfe die Belege zu prüfen, ist praktisch …
Bild: Kündigung eines MietverhältnissesBild: Kündigung eines Mietverhältnisses
Kündigung eines Mietverhältnisses
… außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gewährt oder entzogen wird oder wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maß verletzt, daß er die Mietsache durch Vernachlässigung erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überläßt. In der Praxis bedeutsam ist …
BGH entscheidet über die Haftung des Vermieters bei einer selbstständigen Wohnungsräumung
BGH entscheidet über die Haftung des Vermieters bei einer selbstständigen Wohnungsräumung
Der BGH hat am 14.07.2010 in eine Entscheidung zur Haftung des Vermieters bei einer eigenmächtig durchgeführten Wohnungsräumung Stellung bezogen. Der Kläger und ehemalige Mieter einer Wohnung hatte den Beklagten und Vermieter auf Schadensersatz verklagt. Vorangegangen war, nachdem der Kläger für mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthalt ortsabwesend …
Der Partner darf einziehen
Der Partner darf einziehen
… weitervermieten. Oder damit noch Geld verdienen und sie gegen Provision an Dritte untervermieten. Falsch gedacht. In diesen Fällen droht die fristlose Kündigung des Vermieters. Dieser Sachverhalt stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung dar, der den Vermieter, nach vorheriger Abmahnung, zur fristlosen Kündigung berechtigt (BGH Az.: VIII ZR …
Sie lesen gerade: Die Rechte des Mieters und Vermieters bei der Schließung einer Baulücke