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BGH schwächt Mieterposition

08.03.200612:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt / Neue Rechtsunsicherheiten programmiert

(dmb) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 78/05) ist enttäuschend, sie schwächt die Mieterposition im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung“, kommentierte der Deutsche Mieterbund (DMB) in eine ersten Stellungnahme.

„Wir halten die Entscheidung für falsch, dass Mieter, die ihre Abrechnung prüfen wollen und die Einsicht in die Rechnungsunterlagen fordern, darauf verwiesen werden, diese Kontrollrechte in den Geschäftsräumen des Vermieters auszuüben. Hier sind die Rechte des Mieters von vorn herein stark eingeschränkt. Die Möglichkeit, mit professioneller Hilfe die Belege zu prüfen, ist praktisch ausgeschlossen. So laufen die Kontrollrechte des Mieters weitgehend ins Leere“, kritisierte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes. „Ich kann keinen Grund erkennen, warum für Sozialwohnungen das Mieterrecht auf Zusendung von Fotokopien gesetzlich vorgegeben ist, dass für frei finanzierte Wohnungen aber etwas anderes gelten soll.“

Auch die Entscheidung, dass der Vermieter bei Erstellung der Abrechnung nicht immer zwischen gewerblich genutzten Mieträumen, wie Büros und Geschäften, und Wohnungen unterscheiden muss, ist problematisch. „Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesgerichtshof klipp und klar gesagt hätte, zwischen Gewerberaum und Wohnraum muss getrennt abgerechnet werden“, erklärte der Mieterbund-Direktor. „Die jetzige Entscheidung, dass die auf das Gebäude entfallenden Gesamtkosten nach einem einheitlichen, für alle Mieter geltenden Maßstab aufgeteilt werden dürfen, solange die Wohnraummieter hierdurch nicht schlechter gestellt werden, wird eine Reihe von neuen Fragen aufwerfen und eher für Rechtsunsicherheit als für Rechtssicherheit sorgen.“

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