(openPR) Zahlreiche Anleger in Zertifikaten der insolventen US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers haben zuletzt positive Ergebnisse vor Gericht erzielt. Verschiedene Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt, in denen den Anlegern Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung gegen die Frankfurter Sparkasse zugesprochen wurden, sind nunmehr rechts-kräftig, da die Sparkasse die von ihr eingelegten Revisionen kurz vor der Verhandlung zurückgenommen hat. Damit erhalten die Anleger Schadens-ersatz wegen Fehlberatung.
Im Jahr 2007 hatten Anleger bei der Frankfurter Sparkasse die Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" erworben, die durch die Insolvenz der Bank als Emittentin im September 2008 so gut wie wertlos wurden. Der Bank wurde von den Anlegern Fehlberatung vorgeworfen, weil sie die Anle-ger nicht richtig über die Funktionsweise der Anlagen und das Insolvenz-risiko aufgeklärt habe.
Das Oberlandesgericht verurteilte die Sparkasse in beiden Fällen zum Schadensersatz, da sie ihre Kunden nicht umfassend über die Risikostruktur der konkret empfohlenen Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" aufgeklärt hat.
In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurde eine deutsche Großbank zur Leistung von Schadensersatz verurteilt. Der Kläger und seine Ehefrau hatten bei der Bankberatung bekundet, eine sichere Anlage erwerben zu wollen. Dennoch wurden riskante Zertifikate verkauft, die keinerlei Einlagensicherung haben.
Eine Vielzahl vergleichbarer Fälle sind uns aus der täglichen beruflichen Beratungspraxis bekannt. Diesen Anlegern droht die Verjährung ihrer Ansprüche.
Daher sollten vergleichbar Betroffene umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.







