(openPR) Am 28.10.2008 sorgte eine Meldung der Bundsanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Erleichterung, dass für die deutsche Tochter der amerikanischen Investitionsbank Lehman Brothers, Inc. , die Lehman Brothers Bankhaus AG, der Entschädigungsfall eingetreten sei. Kunden der Lehman Bank könnten damit rechnen, ihr Geld wieder zu bekommen.
„Dies ist eine zwar richtige, aber gleichwohl irreführende Mitteilung,“ erklärt dazu der Anlegeranwalt Jochen Resch aus der Berliner Kanzlei Resch Rechtsanwälte. „Es betrifft nur diejenigen, die Einlagen bei der deutschen Lehman Tochter hatten. Das sind nur ganz wenige Privatkunden“.
Nicht abgesichert sind all diejenigen, die über verschiedene Banken die Zertifikate von Lehman Brothers erworben haben. Die große Masse der geschädigten Anleger ist deshalb weiterhin darauf angewiesen im Einzelfall nachweisen zu können, dass die vermittelnde Bank sie über den Erwerb der Lehman-Zertifikate falsch beraten hat, indem zum Beispiel über die Risiken dieser Zertifikate nicht hinreichend aufgeklärt wurde.
Es gibt eine Vielzahl von Anzeichen dafür, dass dieses im Einzelfall zutreffen könnte. Es lohnt sich also jeden einzelnen Sachverhalt sorgfältig zu prüfen.









