(openPR) BERLIN. Mit Blick auf die heutige Anhörung zur Reform der Gemeindefinanzen im Deutschen Bundestag erklärt der Steuer- und Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Andreas :
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf für eine Gemeindefinanzreform zurückzuziehen. Der Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil höchst zweifelhaft ist, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz besitzt, eine Gemeindewirtschaftsteuer einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht und die meisten Fachtexte gehen nämlich davon aus, dass diejenigen Steuern, die in der Verfassung genannt sind und auf die sich die Gesetzgebungskompetenzen des Art. 105 GG beziehen, in ihrem herkömmlichen Sinne zu verstehen sind. Die Steuern dürfen also beispielsweise im Steuersatz verändert und in Einzelbestimmungen angepasst und reformiert, jedoch nicht in ihrem Typus verfremdet werden. Deshalb muss man annehmen, dass die Gesetzgebungsbefugnis über die Gewerbesteuer nicht die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer umfasst.
Darüber hinaus gilt nach wie vor: Die Gewerbesteuer hat ausgedient, weil sie für die Kommunen unkalkulierbar ist. Stabile Gemeindefinanzen brauchen einen Ersatz der konjunktur-abhängigen Gewerbesteuer. Das FDP-Modell dazu liegt auf dem Tisch. Als erster kommunaler Spitzenverband hatte der Landkreistag dieses Modell favorisiert.
Weil auch die derzeit diskutierten Steuersenkungskonzepte wie das Kirchhof-Modell die Abschaffung der Gewerbesteuer als unabdingbare Voraussetzung für eine radikale Steuervereinfachung betrachten, wird sich bei der Gemeindefinanzreform zeigen: Besitzt die Bundesregierung die Kraft und den Willen zu echten Reformen, oder knicken Schröder und Eichel vor ihrer Fraktion und den aktuellen Umfragewerten ein?



