(openPR) BERLIN. Zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages erklären der Obmann im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Andreas PINKWART, sowie der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig THIELE:
Die FDP wird dem Alterseinkünftegesetz in der vorliegenden Form auf keinen Fall zustimmen. Es ist realitätsfern, weil es über Jahrzehnte gewachsene Formen der Altersvorsorge völlig ignoriert. SPD und Grüne wollen den Menschen als einzig sinnvolle Altersvorsorge die monatliche Rente vorschreiben. Das wird von den Bürgern einfach nicht akzeptiert, was am Scheitern der Riester-Rente deutlich sichtbar ist.
Viele Bürger nutzen bereits heute die Möglichkeiten unseres hochentwickelten Kapitalmarktes, zahlen über Jahre in Lebensversicherungen ein oder tragen hohe Schulden ab, um eine eigene Immobilie zu erwerben und im Alter mietfrei zu wohnen. Ohne ersichtlichen Grund diskriminiert die Koalition diese bewährten Formen der Altersvorsorge. Das ist ökonomisch unsinnig und schränkt die Anlagefreiheit der Bürger ein.
In keinster Weise akzeptabel ist, dass das Ergebnis jahrelangen Sparens nicht vererbbar sein soll. Angesichts der demographischen Entwicklung sollten SPD und Grüne den Vermögensaufbau für künftige Generationen unterstützen und nicht - wie jetzt beabsichtigt - Kapital vernichten.
Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings dürfte es in vielen Fällen zu Doppelbesteuerungen kommen, sollte der Gesetzentwurf in dieser Form umgesetzt werden. Problematisch sind der Ansatz von 50 Prozent bei Renten von Selbständigen wie Handwerkern oder Journalisten sowie die Festschreibung des individuellen Steuerfreibetrags. Das hat eine große Mehrheit der Sachverständigen bestätigt.
Die Korrekturen bei der Riester-Rente sind völlig unzureichend. Das Verfahren bleibt bürokratisch und unübersichtlich. Selbständige sind weiter ausgeschlossen, obwohl sie wegen der zunehmenden Steuerfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in maßgeblichem Umfang von der Entwicklung der Renten mit betroffen sind und damit eigentlich die Voraussetzungen für die Riester-Rente erfüllen.
Die FDP lehnt strikt ab, dass Kapitallebensversicherungen in der vorgesehenen Weise steuerlich diskriminiert werden. Dieses millionenfach praktizierte Instrument der Altersvorsorge muss in geeigneter Weise in den Gesetzentwurf einbezogen werden.
Abzulehnen ist auch, dass die rot-grüne Koalition den Erwerb von Immobilien als Altersvorsorge ausschließen will. Das mietfreie Wohnen im Alter gehört zur Lebensplanung vieler Menschen. Das sollten SPD und Grüne endlich akzeptieren.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge soll die nachgelagerte Besteuerung nur bei Rentenversicherungen umgesetzt werden. Ebensowenig wie beim privaten Sparen dürfen hier einzelne Arten der Vorsorge nicht diskriminiert werden. Die Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen könnte zudem zu weiteren Kündigungen wie bei der Commerzbank führen.
Die FDP wird sich an den Beratungen des Gesetzentwurfs konstruktiv beteiligen. Eine Zustimmung wird es von uns allerdings nur geben, wenn den Bürgern und Unternehmen mehr Flexibilität und Anlagefreiheit eingeräumt wird.










