(openPR) Bundesregierung will mit einem Mediationsgesetz die Basis für eine friedliche Erledigung von Streitigkeiten schaffen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für ein Mediationsgesetz verabschiedet. Damit soll der Konfliktlösung durch Verständigung in allen Rechtsbereichen außer dem Strafrecht von Gesetzes wegen der Vorrang eingeräumt werden. Streitende Parteien sollen animiert werden, unter professioneller Vermittlung miteinander zu reden, um am Ende zu einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu kommen. Das kann gelingen, wenn statt vermuteter Rechtsansprüche die Interessen der Beteiligten ins Blickfeld gerückt werden. Dem professionellen Vermittler, Mediator genannt, kommt dabei hauptsächlich die Aufgabe zu, Kommunikationshindernisse aufzuspüren und bei deren Überwindung behilflich zu sein. Mit einfühlsamer Gesprächsführung soll er die Parteien dabei unterstützen, ihre Interessen zu formulieren und um Verständnis bei der Gegenseite zu werben. Der Mediator hat keinerlei Entscheidungsbefugnis und wird ausschließlich im Auftrag der Streitparteien tätig. D.h., diese können ihn während der Mediation jederzeit von seiner Aufgabe entbinden.
Lass' uns drüber reden...
Was es bringen kann, in aller Ruhe miteinander zu reden, zeigt das berühmte "Orangenbeispiel": Zwei Schwestern streiten sich um die süße Frucht und wollen sie schon grimmig in der Mitte teilen, als sich zufällig herausstellt, dass eine von beiden eigentlich nur die Schale der Orange braucht, um ihren Kuchen zu backen. Deren Saft, den die zweite Schwester trinken möchte, interessiert sie gar nicht. Warum also in der Mitte auseinander schneiden, wenn durch eine geschicktere Teilung beider Bedürfnisse zu hundert Prozent zu erfüllen sind?
Was erreicht das Mediationsgesetz?
Das neue Gesetz schafft, wenn der Entwurf auch den Bundestag passiert hat, mehr Rechtssicherheit. Diese ist für den Bayreuther Rechtsprofessor Hannes Unberath dringend erforderlich. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung nennt er die Aspekte 'Vertraulichkeit', 'Rechte und Pflichten des Mediators' und 'Vollstreckbarkeit des Mediationsvergleichs'. Letztere sei auch mit Blick auf die Kosten wesentlich attraktiver als die bisherigen Möglichkeiten außergerichtlicher Streitschlichtung. In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine durch Mediation erreichte Einigung erst dann vollstreckbar wird, wenn sie - etwa in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht - für vollstreckbar erklärt wird. Zum Thema 'Vertraulichkeit' heißt es: "Um diese sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht." Die wichtigste Errungenschaft seines Mediationsgesetzes sieht das Bundesjustizministerium jedoch in den Regelungen zur Person des Mediators. Danach muss, wer als Mediator wirkt, unabhängig und neutral sein und darf in der Sache selbst keine Entscheidungsbefugnis haben. Ein Richter, der im Mediationsverfahren mitgewirkt hat, darf anschließend nicht mehr über die Sache selbst entscheiden. Auch dürfen Richter, die zugleich als Mediatoren tätig sind, nicht mehr Befugnisse haben als andere Mediatoren. Insbesondere dürfen sie keine Vergleiche protokollieren und keinen Streitwert festsetzen.
Nur ein Weg für Reiche?
Wer vor Gericht zieht, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kosten einer Mediation - seien sie auch in vielen Fällen geringer - sind Sache der Konfliktparteien. Eine Mediationskostenhilfe soll es vorerst nicht geben. Laut Unberath sieht der Entwurf lediglich Modellprojekte zur Kostenübernahme in Familienstreitigkeiten vor. Für "vermögenslose Betroffene" rentiere es sich daher nicht, einer Mediation zuzustimmen. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hat die Bundesjustizministerin jedoch bereits angekündigt, "dieses Problem nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu prüfen".
Die Position der Rechtsschutzversicherer
Nach Unberaths Beobachtungen bieten viele Rechtsschutzversicherungen inzwischen an, die Kosten einer Mediation zu übernehmen. Sie hätten gemerkt, dass sich das rechne, meint der Bayreuther Rechtslehrer. Christian Lübke, der Sprecher des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), behauptete kürzlich in einem Themenheft der ARAG-Versicherung gar: "Nur mit einer Rechtsschutz-Versicherung erhalten die Menschen schon heute die Möglichkeit, die Chancen dieser außergerichtlichen Einigung auszuloten." Der Düsseldorfer Versicherungskonzern ist überzeugt, dass die große Mehrheit der Bundesbürger den schnellen und nervenschonenden Weg der Konfliktlösung bevorzugt. Klaus Heiermann, Mitglied der Konzernleitung, zitiert eine Verbraucherbefragung seines Unternehmens, wonach 83 Prozent der Deutschen es für besser halten, erst einmal das klärende Gespräch zu suchen, ehe man vor den Kadi ziehe. Laut Konzernvorstand Hanno Petersen gehört Mediation deshalb zum festen Leistungsbestandteil des Rechtsschutzangebotes seiner Versicherung.
Wer darf als Mediator agieren?
In dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf werden zwar die Aufgaben der Mediatoren beschrieben, ebenso ihre Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen, die Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen. Bei der Ausbildung der Mediatoren will sich der Gesetzgeber jedoch zurückhalten. Nach Auskunft Harald Schütts, Pressesprecher im Bundesjustizministerium, unterstützt die Bundesregierung allerdings ein privates Zertifizierungsverfahren der Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und den Mediationsmarkt für den Verbraucher transparenter zu machen.
Wird nun der Bock zum Gärtner gemacht?
Lange wurde die Mediation vor allem im Bereich familiärer Konflikte praktiziert. Als Mediatoren betätigten sich vor allem Therapeuten, die ganz unterschiedliche Wege gingen, um unter Zerstrittenen Verständigung zu erreichen. In den vergangenen Jahren bekamen die Fachleute für das verständigungsorientierte Gespräch jedoch Konkurrenz aus einem Lager, das bis dato weniger bekannt war für seine Bemühungen um Verständigung: Die Anwälte entdeckten die Mediation als neues Wirkungsfeld. Prof. Dr. Dr. Joseph Duss-von Werdt, der u.a. im Bereich Rechtswissenschaft der Fernuniversität Hagen Mediation lehrt, bezweifelt, dass Anwälten der notwendige Paradigmenwechsel so schnell gelingt. Ihre Vertreter kämpfen um die Vorherrschaft bei der Festlegung künftiger Ausbildungsinhalte. Mit Sorge sieht Duss-von Werdt eine Tendenz zur reinen Technikvermittlung. Die Haltung des Mediators gerate dabei aus dem Blickfeld. Empfehlenswert ist Duss-von Werdts Einführung in Mediation. Äußerst interessant darin auch das Kapitel 'Mediation - Demokratie und "freier" Markt'.
Sehen Sie dazu auch Duss-von Werdts Erläuterungen im Video, die von unserem videogestützten Nachschlagewerk http://www.vi-Lexikon.de (Rubrik 'Mediation') veröffentlicht werden:
Aufgabe des Mediators -> http://www.vision50plus.de/video/DWAufgabe.wmv
Professionalisierung der Mediation -> http://www.vision50plus.de/video/DWProfessionalisierung.wmv
Ausbildung des Mediators -> http://www.vision50plus.de/video/DWAusbildung.wmv
Juristen als Mediatoren -> http://www.vision50plus.de/video/DWJuristen.wmv
Demokratie und Mediation -> http://www.vision50plus.de/video/DWDemokratie.wmv










