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Mediation: Eine Frage der Selbstbestimmung

13.01.201109:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mediation: Eine Frage der Selbstbestimmung
Marcus Hohner Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator
Marcus Hohner Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator

(openPR) Das Bundeskabinett hat am 12.01.2011 das Mediationsgesetzt verabschiedet. Die Streitkultur soll sich ändern. Justitia rüstet ab. Die Waage bleibt aber das Schwert soll künftig nicht mehr so oft gezückt werden. In der Tat bietet Mediation das passende Verfahren für eine moderne Gesellschaft, in der der Bürger seine Geschicke selbst bestimmen will. Anders als im Gerichtsverfahren handeln die Streitenden in der Mediation selbst eine Lösung aus. Dabei sparen sie Geld, Zeit und Nerven. Denn der Gerichtssaal wird meist mit hängendem Kopf verlassen. Oft verbeißen sich die Parteien mit Hilfe ihrer Anwälte über Monate und Jahre in mehreren Instanzen ineinander. Das Gericht fällt schlußendlich ein Urteil und beide sind unzufrieden: „Der Richter hat gar nicht verstanden, worum es eigentlich geht“.

Die Mediation vermeidet diese Eskalation, es kommt in den meisten Fällen zu einer dauerhaften Klärung, mit der die Streitenden zufrieden sind. Und so sind über 50 % der Deutschen diesem neuen Verfahren gegenüber aufgeschlossen. Allerdings liegt die Zahl der Streitigkeiten, die in der Mediation geregelt werden, noch im Promillebereich: In Deutschland werden jährlich über 3,5 Millionen Klagen eingereicht, demgegenüber ist die Anzahl der Mediationsverfahren verschwindend gering.

Warum ist das so? Zum einen ist die Mediation nicht so bekannt: Jeder Streitende weiß, dass er vor Gericht gehen kann, die wenigsten wissen, was sie in einer Mediation erwartet. Außerdem warten die Parteien meist zu lange. Wenn ein Konflikt entsteht, denken anfangs Beide: „Das regeln wir unter uns. Wir sind doch beide vernünftige Menschen.“ Dann aber kommen Emotionen, Missverständnisse, widrige Umstände hinzu. Am Ende ist der Ärger so groß, dass die Konfliktparteien den Andern mit Hilfe des Gericht geradezu "unterwerfen" wollen, was freilich nur selten gelingt.

Um die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, regelt das neue Gesetz, dass die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet sind und ein weitgehendes Zeugnisverweigerungsrecht haben. Damit die Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden. Bleibt also zu hoffen, dass sich die Mediation weiter durchsetzt und immer mehr Streitende ihre Belange in einer Mediation selbst in die Hand nehmen, anstatt ihr Recht vor Gericht zu suchen.

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