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BGH entscheidet gegen BADENIA Bausparkasse

12.01.201115:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundesgerichtshof hat erneut gegen die BADENIA entschieden. In 8 Parallelfällen hat der Bankensenat des Bundesgerichtshofs die Urteile des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Celle aufgehoben und den Klägern Recht gegeben.

Der diesen Entscheidungen zu Grunde liegende Sachverhalt betraf Wohnungsverkäufe aus den 1990er Jahren, die durch die Heinen & Biege Gruppe aus Dortmund vermittelt und durch die BADENIA finanziert wurden. Verkäufer waren die ALLWO, die LUV und die U. Bagge GmbH & Co. KG.

Die Erwerber waren über die von der BADENIA und den Verkäufern an die Heinen & Biege Gruppe gezahlten Provisionen von 30% des Kaufpreises getäuscht worden. In einem Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag waren gegenüber dem Erwerber Provisionen für die Vermittlung von rund 5% ausgewiesen worden, die er selber zu tragen hatte und die durch die BADENIA mitfinanziert worden waren.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet die BADENIA auf Schadenersatz. Die Käufer haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten sie die Wohnung nicht gekauft und die Finanzierung nie erhalten.

Allerdings müssen die Ansprüche noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, da zum Jahresende endgültig die Verjährung der Ansprüche eintritt.

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte hat im Komplex Heinen & Biege/ BADENIA rund 300 Klageverfahren geführt und gewonnen. In weitern 150 Fällen konnten sehr gute Vergleiche erzielt werden. Alle notwendigen Beweismittel um die im Innenverhältnis gezahlten Provisionen zu belegen sind vorhanden

„Für alle Erwerber, die durch Vermittlung der Heinen & Biege Gruppe und eine Finanzierung der BADENIA eine Wohnung erworben haben, bestehen sehr gute Möglichkeiten sich von Wohnung und Finanzierung zu befreien,“ erläutert Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.



Für Rückfragen: Rechtsanwalt Manfred Resch

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