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Badenia Schrottimmobilien - Vernehmung des Ehemaligen Badenia-Vorstands vor dem OLG Karlsruhe

Bild: Badenia Schrottimmobilien - Vernehmung des Ehemaligen Badenia-Vorstands vor dem OLG Karlsruhe
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(openPR) Vor wenigen Tagen fand vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Zeugenvernehmung des ehemaligen Kreditvorstandes der Badenia Bausparkasse, Elmar A., statt.

Gegen die Badenia Bausparkasse wurden in der Vergangenheit zahlreiche Klagen von Anlegern eingereicht, die der Badenia bei der Finanzierung von Immobilien Aufklärungspflichtverletzungen vorwarfen. Hintergrund war, dass die den Anlegern von der Vermittlerfirma Heinen & Biege versprochenen Mietpoolausschüttungen nicht erwirtschaftet wurden. Dies hatte seinen Grund in einer fehlerhaften und überhöhten Kalkulation der Ausschüttungen, welche nach Angaben der Vermittlerfirma an die Anleger gezahlt werden sollten.



Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde zunächst die Kenntnis der Badenia von der fehlerhaften Ausschüttungskalkulation vermutet.

Die Badenia versuchte nunmehr durch die Aussage des Zeugen Agostini zu beweisen, dass sie von den überzogenen Versprechungen der Vermittlerfirma nichts wusste.

Gegenstand der Verhandlung vom 19.05.2009 waren die Kenntnisse des Herrn Agostini zu dem Objekt Oschersleben. Im Rahmen der Vernehmung gab er an, dass die Idee des Mietpools von ihm stammt. Hierbei hat er nach seiner Aussage „billigend in Kauf genommen, dass aufgrund von verschiedenen Umständen an die einzelnen Teilnehmer geringere Auszahlungen erfolgen“. Auch die Tatsache, dass bereits Jahre zuvor die Badenia anderen Mietpools Darlehen gewähren musste, damit diese die Bewirtschaftungskosten der Gebäude bezahlen können, habe ihn nicht beunruhigt. Seiner Ansicht nach falle eine Belastung der Anleger wegen der Mietpooldarlehen in Höhe von bis zu DM 10.000,00 nicht ins Gewicht.

Nach der Aussage des Zeugen Agostini waren die Angaben der Vermittlerfirma Heinen & Biege auch immer wieder Diskussionspunkt bei der Badenia. Bei bestehenden Objekten wollten die Verkäufer und die Vermittlerfirma Heinen & Biege künftige Mieterhöhungen in die Ausschüttungskalkulation einbeziehen, um den Anlegern so eine höhere Rendite vorzugaukeln.

Der Zeuge Agostini bestätigte auch die bislang aus den Verfahren erlangten Erkenntnisse, dass die Badenia erheblichen Einfluss auf den Vertrieb der Immobilien genommen hatte. So wurde die Allwo, die Verkäuferin eines Großteils der durch die Badenia finanzierten Immobilien war, eigens von dieser gegründet, um Teile des Wohnungsbestandes der Neuen Heimat zu übernehmen und abzuverkaufen. Anfänglich war sogar angedacht gewesen, dass der Vertrieb der Immobilien durch die Badenia selbst erfolgen sollte. Hiervon hatte man jedoch Abstand genommen und dies der Vermittlerfirma Heinen & Biege überlassen.

Es kann durchaus davon gesprochen werden, dass sich die Badenia offensichtlich durch den Vertrieb der Immobilien ein neues wirtschaftliches Betätigungsfeld eröffnen wollte und hierfür die Firma Heinen & Biege eingesetzte. Jedenfalls geht der Einfluss der Badenia Bausparkasse in diesen Fällen weit über die bloße Finanzierung der Erwerber der Wohnungen hinaus.

Autor dieses Beitrages ist der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte.

Die BSZ Vertrauensanwälte von Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Badenia" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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