(openPR) Am 31. Dezember 2010 unterzeichnete der Präsident der Republik Belarus Aleksandr Lukaschenko die Direktive Nr. 4 „Über die Entwicklung der unternehmerischen Initiative und Förderung der Geschäftsaktivitäten in der Republik Belarus“, die als ein bedeutender Meilenstein in der Wirtschaftspolitik der belarussischen Führung zu betrachten ist.
Das Dokument stellt einen Maßnahmenkatalog dar, der auf die weitere Liberalisierung der Geschäftsaktivitäten und auf die Schaffung der Bedingungen für eine nachhaltige dynamische Entwicklung des belarussischen Staates gerichtet ist. Nach der Tiefe der Schritte, die in der Direktive verankert sind, ist sie als die bedeutendste Rechtsvorschrift im Wirtschaftsbereich der letzten Jahre anzusehen.
Jedes der neun Kapitel der Direktive beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, zur Abschaffung der im unternehmerischen Bereich bestehenden Hürden. Eines der Hauptziele des Dokuments ist es, neben der Ankurbelung der Konjunktur die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Belarus sowohl für einheimische als auch für ausländische Investoren zu erhöhen.
Eine Zusammenfassung der Direktive Nr. 4 finden Sie unter http://www.germany.belembassy.org/_modules/_cfiles/files/pressemitteilung%203-anhang_1069.pdf.







