(openPR) Die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V. (AAT) erhielt durch den Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, als nunmehr neunter Verband die Anerkennung nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. Diese Anerkennung können Vereine erhalten, die satzungsmäßig vorwiegend Ziele des Naturschutzes und der Landespflege fördern, mindestens das Gebiet eines Bundeslandes erfassen, sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung gewährleisten und gemeinnützige Ziele erfüllen.
Mit der Anerkennung als Verband kann jetzt die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. bei der Durchsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege finanziell durch den Freistaat Thüringen unterstützt werden und erhält erweiterte Rechte. So ist die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. z. B. bei Ausweisungsverfahren zu Schutzgebieten und bei Planfeststellungsverfahren zu beteiligen.
Der Aufgabenbereich der AAT umfasst u. a. die Erforschung besonders geschützter Tiere und Pflanzen in Thüringen, ihre Erfassung, Bestandsüberwachung und Dokumentation, die Ausarbeitung von Artenschutzmaßnahmen und Schutzstrategien auf wissenschaftlicher Grundlage sowie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Dienststellen.
Die Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. wirbt für die Belange des Arten- und Biotopschutzes durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung. Hierfür nutzt Sie insbesondere das vereinseigene Artenschutzzentrum in Ranis.
Erreichbarkeit der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V.:
Thymianweg 25 in 07745 Jena, Tel. 03641 / 61 74 54, Leiter: Martin Görner









