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Bundesregierung verleiht Tierschutz-Forschungspreis

14.12.201013:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verleiht morgen zum 29. Mal den aktuell mit 15.000 Euro dotierten Tierschutz-Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch. Er geht an eine Forschergruppe des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen, die ein Tierversuchsersatzverfahren zur Testung von Tetanusimpfstoffen auf giftige Wirkungen entwickelt hat. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die Preisvergabe, betont jedoch gleichzeitig, dass die Bundesregierung noch immer kein Gesamtkonzept zur Förderung tierversuchsfreier Verfahren entwickelt hat.



Dr. Heike Behrensdorf-Nicol, Ursula Bonifas, Dr. Beate Krämer und Dr. Karin Weißer erhalten den Preis für eine in vitro-Methode zur Bestimmung der sogenannten Tetanustoxizität. Dadurch könnten gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche zur Sicherheitsprüfung von Tetanusimpfstoffen für Menschen und Tiere ersetzt werden. Bislang müssen jährlich rund 2.000 Meerschweinchen oder Mäuse sterben, um festzustellen, ob im entwickelten Impfstoff kein giftiges Tetanus-Neurotoxin mehr enthalten ist. Das in vitro-Verfahren bedarf jetzt einer Weiterentwicklung zur Praxisreife. Danach muss es ein bis zu zehn Jahre dauerndes behördliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, bis es Tierversuche ersetzen darf.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Wir freuen uns mit den Wissenschaftlerinnen, die Auszeichnung ist eine wertvolle Anerkennung für ihre jahrelange Arbeit. Jetzt tut es Not, das antiquierte Anerkennungsverfahren endlich zu reformieren, davor drückt sich bislang die Bundesregierung. Sie muss zudem endlich mit einem umfassenden Konzept die Weichen für die zukunftsfähige tierversuchsfreie Forschung stellen – den gesetzlichen Auftrag hat sie dazu seit 25 Jahren!“

Seit 1986 verlangen EU-rechtliche Vorschriften (RL 86/609/EWG) und das Tierschutzgesetz sowie jetzt auch die gerade neu beschlossene Tierversuchsrichtlinie – die ab 2013 anzuwenden ist – Ersatzmethoden zum Tierversuch zügig zu entwickeln. Der Verband bemängelt u.a., dass diese Weiterentwicklung bislang nicht einmal dokumentiert wird. Jährlich wird nur eine Statistik über den bundesweiten Einsatz von Tieren in Experimenten herausgegeben, ein Pendant über Entwicklungen und Anwendungen tierversuchsfreier Methoden gibt es trotz Einforderungen nicht. Zudem beklagt der Bundesverband, neben einer mangelhaften finanziellen Förderung, ein großes Manko in der universitären Ausbildung. Z. B. gebe es noch immer keine Lehrstühle für tierversuchsfreie Forschung, es existiert lediglich ein durch private Stiftungsgelder finanzierter Lehrstuhl in Konstanz. Doch nur so könnten Studenten an diesen neuen Wissenschaftszweig herangeführt und innovative Nachwuchswissenschaftler gewonnen werden.

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