openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bank muss verdeckte Provisionseinnahmen rückwirkend offenlegen

Bild: Bank muss verdeckte Provisionseinnahmen rückwirkend offenlegen

(openPR) Verdeckte Provisionszahlungen – im Bankenjargon auch „Kickbacks“ genannt – für die Vermittlung von Investmentfonds, Anlagezertifikaten und anderen Anlageprodukten sind in der Finanzbranche gang und gäbe. Nun entschied das Landgericht Karlsruhe: Eine Bank muss ihrem Kunden auch rückwirkend Auskunft darüber geben, bei welchen Anlagegeschäften sie solche Zahlungen erhalten hat. Das stärkt die Position von Anlegern bei Schadenersatzprozessen ganz erheblich.



Wenn sich ein Geldanleger falsch beraten fühlt und nach erlittenen Verlusten die Bank auf Schadenersatz verklagen will, stehen die Richter immer auch vor der Frage, ob die Bank im Interesse des Kunden agiert hat oder auf dessen Rücken möglichst hohe Einnahmen für sich selbst generieren wollte. Ein wichtiges Kriterium dabei sind verdeckte Provisionen oder so genannte Kickbacks, die von Investmentgesellschaften und Brokern an Banken gezahlt werden, damit das Institut deren Produkte an den Mann bringt. Bislang weigerten sich Banken und Sparkassen regelmäßig, über diesen Sachverhalt Auskunft zu geben. Die Folge: Für geschädigte Anleger war es kaum möglich, über den Tatbestand der verdeckten Provision der Bank nachzuweisen, dass sie in erster Linie an der Maximierung der eigenen Einnahmen und weniger am Anlageerfolg des Kunden interessiert war.

„Mit dem aktuellen Urteil des Karlsruher Landgerichts haben Anleger nun die Möglichkeit, die Bank zur Offenlegung der aktuellen und in der Vergangenheit kassierten Provisionen zu zwingen“, sagt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, der im Auftrag eines betroffenen Anlegers das Urteil erstritten hat (Aktenzeichen 5 O 229/10). Geklagt hatte ein Sparkassenkunde, der das Institut mit der Vermögensverwaltung beauftragt hatte und nach hohen fünfstelligen Verlusten anhand der Kickbacks prüfen wollte, ob die Sparkasse womöglich eigene Ziele verfolgt hatte und damit ihr Vermögensverwaltungsmandat nicht ordnungsgemäß wahrgenommen hatte.

Das Institut weigerte sich zunächst, die Zahlen herauszugeben. Der Anleger habe daran kein berechtigtes Interesse, und überdies habe die Sparkasse im Vermögensverwaltungsvertrag pauschal darauf hingewiesen, dass sie Rückvergütungen von Dritten erhalte. Außerdem seien die Ansprüche verjährt, argumentierte das Geldhaus.

Doch die Richter sahen die Sachlage anders. Aufgrund des Vermögensverwaltungsvertrags habe der Anleger das Recht, detaillierte Auskunft auch über Provisionszahlungen in der Vergangenheit zu verlangen. „Hiervon hängt ab, ob der Kläger annehmen kann, dass die Beklagte bei den einzelnen Anlageentscheidungen ausschließlich sein Interesse verfolgte oder auch eigene Interessen“, betonen die Richter in der Urteilsbegründung. Auch sei keine Verjährung erkennbar, da die Verjährungsfrist nicht mit dem Abschluss der Anlagegeschäfte zu laufen beginne, sondern erst wenn der Anleger die Auskünfte von der Bank einfordere.

Für Rechtsanwalt Nittel ist dies ein wichtiger Schritt zu einem verbesserten Anlegerschutz. „In der Vergangenheit scheiterten viele Schadenersatzklagen daran, dass der Anleger der Bank nicht nachweisen konnte, wie hoch ihre eigenen Einnahmen aus den für ihn nachteiligen Geschäften waren“, erläutert der Anlegeranwalt und zieht aus dem Urteil ein positives Fazit für Verbraucher: „Wenn die Bank auf Verlangen des Anlegers auch die in der Vergangenheit kassierten Provisionen offenlegen muss, können Richter im Streitfall anhand konkreter Zahlen nachvollziehen, ob die Objektivität der Anlageberatung unter dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der Bank gelitten hat.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 487847
 119

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bank muss verdeckte Provisionseinnahmen rückwirkend offenlegen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Im Juli 2017 hat der Küchenhersteller Alno AG Insolvenz angemeldet. Bereits seit längerem bestand der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war. Dieser Verdacht hat jetzt ein im Auftrag des Insolvenzverwalters erstelltes Wirtschaftsprüfergutachten bestätigt: Die Alno AG war bereits 2013 zahlungsunfähig. Seitdem wurde durch die früheren Vorstände die Insolvenz verschleppt. Anleihen hätten nicht zurückgezahlt werden können Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müs…
Bild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim DarlehenswiderrufBild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwalt führt aussichtslose Klage auf Kosten seiner Mandanten Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E. ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E. zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit …

Das könnte Sie auch interessieren:

Infinus AG und Future Business KGaA - ein neues Schneeballsystem?
Infinus AG und Future Business KGaA - ein neues Schneeballsystem?
… aufwarteten. Vertrieben wurden die Schuldverschreibungen und Genussrechte passender Weise über die Tochter "Infinus AG - Ihr Kompetenz Partner", die insoweit auch erhebliche Provisionseinnahmen erzielte. Diese gingen dann wieder in die Konzernbilanz ein. Zunächst ließ sich alles durchaus gut an. Die Muttergesellschaft Future Business KGaA verfügt über …
Kick-back-Rechtssprechung - Zusammenfassung der Rechtsspr. zur Anwendung auf Beratung zu Zertifikaten
Kick-back-Rechtssprechung - Zusammenfassung der Rechtsspr. zur Anwendung auf Beratung zu Zertifikaten
… die Anlageempfehlung nicht allein im Kundeninteresse an einer anleger- und objektgerechten Beratung erfolgt, sondern im Interesse der beratenden Bank, möglichst viele Provisionseinnahmen zu erzielen. Eine entsprechende Information im Beratungsgespräch ist im dortigen Fall unstreitig nicht erfolgt. Gänzlich anders beurteilt das Landgericht Itzehoe in …
Mobil auf Kredit: Jeder zweite Neuwagen wird finanziert
Mobil auf Kredit: Jeder zweite Neuwagen wird finanziert
… zusammen. Zudem zeichnet sich ein weiteres Wachstum des Gesamtmarktes ab: mehr als zwei Drittel der Autohäuser wollen im laufenden Jahr ihre Provisionseinnahmen aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten steigern. Marktvorteile durch Kenntnis der Kundenwünsche Obwohl die meisten Autohäuser in punkto Zuverlässigkeit und Schnelligkeit der …
Bild: Mit Reiseplattform Happy Life World profitiert jeder - ganz ohne HakenBild: Mit Reiseplattform Happy Life World profitiert jeder - ganz ohne Haken
Mit Reiseplattform Happy Life World profitiert jeder - ganz ohne Haken
… eingespart werden kann. Bei Unternehmen, die selbst keine eigenen Produkte anbieten, sondern lediglich als Vermittler fungieren, finanziert sich das Networkmarketing aus den Provisionseinnahmen. Diese Form des Marketings ist vor allem online durchaus üblich. Die Verbindung von Network- mit Affiliate-Marketing in der Nische Reisen und Lifestyle suchte …
Bilanzen H1 2010: Credit Europe Bank Reingewinn steigt auf € 49 Millionen
Bilanzen H1 2010: Credit Europe Bank Reingewinn steigt auf € 49 Millionen
… Reingewinn von € 49 Millionen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg von 75%, der aufgrund geringerer Wertberichtigungen, gestiegener Gebühren-und Provisionseinnahmen, dank strenger Kostenkontrolle und reduzierter Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen erzielt werden konnte. Die Tier 1-Quote erhöht sich im ersten Halbjahr 2010 …
Bild: Bank-Provisionen: Verschweigen ist Anlass für RückabwicklungBild: Bank-Provisionen: Verschweigen ist Anlass für Rückabwicklung
Bank-Provisionen: Verschweigen ist Anlass für Rückabwicklung
… den jüngsten Feststellungen der Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigt: Die Verbraucherschützer haben ermittelt, dass viele Banken und Sparkassen ihren Aufklärungspflichten über Provisionseinnahmen nicht in dem vorgeschriebenen Umfang nachkommen. Umso eher können Anleger aus Geschäften aussteigen, die schlecht laufen. Düsseldorf, 14.09.2011 Joachim …
Bild: Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 115 - niedriges Betriebsergebnis bei DS Kingdom
Dr. Peters DS Rendite Fonds Nr. 115 - niedriges Betriebsergebnis bei DS Kingdom
… Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse. Viele Mandanten berichten, dass …
Bild: Premiere des Partnerprogramms „moneyreturn“ – Geld zurückBild: Premiere des Partnerprogramms „moneyreturn“ – Geld zurück
Premiere des Partnerprogramms „moneyreturn“ – Geld zurück
… Zusatzeinkommen aufbauen. Wie hoch ist denn die Rückzahlung? Moneyreturn arbeitet mit registrierten Versicherungsmaklern zusammen. Der sogenannte „Vertragsmakler“ ist verpflichtet, von seinen Provisionseinnahmen 50% als Werbekostenrückerstattung an moneyreturn zu zahlen. Davon erhält jeder registrierte User auf seine eigenen Verträge wiederum 50%. Zusätzlich auf …
Bild: Immobilienfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ von Allianz Global Investors weiter in SchwierigkeitenBild: Immobilienfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ von Allianz Global Investors weiter in Schwierigkeiten
Immobilienfonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ von Allianz Global Investors weiter in Schwierigkeiten
… Falschberatung ergeben. Zum anderen ist auf die grundsätzlich 3-jährige Verjährungszeit zu achten. Schließlich kann die unzureichende Aufklärung über sog. „Kick-backs“, also Provisionseinnahmen der beratenden Bank, zu einem Schadensersatzanspruch gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen. Wenn Sie zu diesem Themenbereich Fragen haben, steht …
Bild: Landgericht Würzburg bestätigt erstinstanzliche Entscheidung
Landgericht Würzburg bestätigt erstinstanzliche Entscheidung
Fürstlich Castell’sche Bank muss verdeckte Provisionseinnahmen rückwirkend offenlegen Verdeckte Provisionszahlungen – im Bankenjargon auch „Kickbacks“ genannt – für die Vermittlung von Investmentfonds, Anlagezertifikaten und anderen Anlageprodukten sind in der Finanzbranche gang und gäbe. Nun hat auch das Landgericht Würzburg entschieden: Die Fürstlich …
Sie lesen gerade: Bank muss verdeckte Provisionseinnahmen rückwirkend offenlegen