(openPR) Die Gesundheitsreform bringt 2011 eine bedeutende Erleichterung beim Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Die dreijährige Wartezeit, auch als Drei-Jahres-Regelung bekannt, wird ab 2011 von drei auf lediglich ein Jahr verkürzt. Zudem wurde ein leichte Herabsetzung der Versicherungspflichtgrenze bzw. der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro/Jahr in 2010 auf 49.500 Euro/Jahr in 2011 beschlossen.
Damit ist es für Angestellte und Arbeitnehmer mit entsprendendem Gehalt wesentlich einfacher, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Davon profitiert massgeblis die PKV zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die eine massenhafte Abwanderung ihrer zahlungskräftigen Mitglieder befürchten. In der Tat ist die private Krankenversicherung im Vergleich http://www.private-krankenversicherung-vergleich.de zur gesetzlichen Krankenkasse einerseits oft günstiger in den Beiträgen und deutlich umfangreicher in den Leistungen andererseits. Der Beschluss der Bundesregierung, in Zukunft private Zusatzleistungen nur über die PKV anzubieten stößt bei den Gesetzlichen auf massiven Widerstand, da den gesetzlichen Krankenkassen diese Zusatzangebote die Möglichkeit eröffneten, viele Mitglieder zu halten.
Allerdings sollten Angestellte und Arbeitnehmer die PKV-Angebote im Einzellfall genau prüfen und einen PKV Vergleich http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/vergleich durchführen. Denn die Tarife privater Krankenkassen variieren all zu oft in erheblichem Maße sowohl im Beitrag als auch in den Leistungen. Eine gute Orientierung bieten hier die Bewertungen der PKV Testsieger von Stiftung Warentest bzw. Finanztest, die in regelmäßigen Abständen einen Private Krankenversicherung Test http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/test durchführen und die Testergebnisse in der Verbraucherzeitschrift Finanztest veröffentlichen.










