(openPR) Angestellte profitieren in der privaten Krankenversicherung von individuellen Leistungen und können je nach Einkommen zudem bei den Beiträgen sparen. Ein Wechsel in die PKV ist jedoch nur dann möglich, wenn das jährliche Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze 2012 von 50.850 Euro liegt.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Angestellte
Vor allem für Besserverdiener stellt die private Krankenversicherung eine gute Alternative zu gesetzlichen Krankenkasse dar. Unter Versicherung der gleichen Leistungen auf GKV-Niveau bietet die private Krankenversicherung deutliche Einsparungen bei den Beiträgen. Vor allem junge und gesunde Versicherte können in der PKV von Tarifen mit guten Leistungen zu günstigen Konditionen profitieren. Ein weiterer großer Vorteil der PKV ist, dass Versicherte sich hier ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen können. Je nach eigenen Bedürfnissen lassen sich so individuelle Tarifkombinationen erstellen.
Siehe: http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-angestellte
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung
Die Berechnung der Beiträge in der PKV erfolgt abhängig von den gewählten Leistungen. Dabei ist es logisch, dass für einen Tarif mit höheren Leistungen auch höhere Kosten einkalkuliert werden müssen. Da jedoch auch das Alter eine entscheidende Rolle spielt, können jüngere Versicherte häufig von deutlich günstigeren Tarifen profitieren. Zudem fließt auch das Geschlecht mit in die Berechnung ein, da Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenswartung ein deutlich größeres finanzielles Risiko für die Krankenversicherer darstellen.
Mit der Einführung der Unisex-Tarife Ende 2012 jedoch entfällt dieser Punkt aus der Beitragsberechnung. Die Beitragsberechnung darf dann nur noch geschlechtslos erfolgen, der Preis muss für Mann und Frau gleich hoch sein.
Altersrückstellungen sorgen für moderate Beitragsanpassungen
Um die Beitragsanpassungen im hohen Alter moderat zu halten, muss jeder private Krankenversicherer für seine Kunden sogenannte Altersrückstellungen bilden. Diese sollen dafür sorgen, dass die Gesundheitskosten im hohen Alter nicht übermäßig ansteigen. Wer nach dem 01. Januar 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann diese bei einem PKV Wechsel mitnehmen. Wer bereits vor 2009 in die PKV gewechselt ist, verliert mit einem Wechsel auch seine kompletten Altersrückstellungen.
Siehe: http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-wechsel








