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Der Wechsel in die private Krankenversicherung

08.03.201211:45 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) In Deutschland sind circa 85 % der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Da es seit dem Jahr 2009 eine Versicherungspflicht gibt, sind somit etwa 15 % der Bundesbürger Mitglieder bei einer privaten Krankenkasse (PKV). Doch nicht jeder Versicherte kann sich bei einer privaten Krankenkasse anmelden, sondern es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, bevor man als Privatpatient zum Arzt gehen kann.



Die wichtigste Voraussetzung für angestellte Arbeitnehmer, um Mitglieder einer privaten Krankenversicherung zu werden, ist das Bruttogehalt, das sie in einem Jahr verdienen. Dieses Jahresbruttogehalt, zu dem auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen oder Bonuszahlungen gehören, muss oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Laut den Experten von www.private-krankenversicherung-vergleich.de ist diese Versicherungspflichtgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, ein Betrag, der jedes Jahr neu vom Bundesarbeitsministerium festgelegt wird. Sobald ein angestellter Arbeitnehmer ein jährliches Bruttogehalt erhält, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist er nicht mehr verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Einige Berufsgruppen haben immer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dazu gehören Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Auch Studenten können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung befreien lassen und einen Aufnahmeantrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen.

Auch wenn ein Versicherter beschließt, zukünftig in die private Krankenversicherung zu wechseln, heißt das noch nicht, dass er auch automatisch von der PKV aufgenommen wird. Die privaten Krankenkassen können selbst entscheiden, ob sie einen Antragsteller aufnehmen oder ob sie ihn ablehnen. Dazu muss der Versicherte zunächst einen Fragebogen ausfüllen, in dem er nach seinem Alter, nach seinem Geschlecht, nach seinem Gewicht, nach seinen Vorerkrankungen, nach seinem Beruf und nach seinem aktuellen Gesundheitszustand befragt wird. Manche private Krankenversicherungen möchten auch wissen, ob der Antragsteller einem gefährlichen Hobby nachgeht. Auch wer Raucher ist, muss dies in dem Fragebogen angeben. Die Versicherung entscheidet dann, ob sie den Versicherten als neues Mitglied aufnimmt und wie hoch sein Beitrag ist, den er zu zahlen ist. Bei bestimmten Risikogruppen oder Vorerkrankungen kann es vorkommen, dass eine Aufnahme in die PKV nur gegen Zahlung eines Risikozuschlags möglich ist oder dass bestimmte Erkrankungen nicht versichert werden. Wird der Antrag angenommen, kann der Versicherte sich die Leistungen aussuchen, die er von der privaten Krankenversicherung im Krankheitsfall oder bei der Behandlung von Unfallfolgen erhalten möchte.

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