(openPR) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Hessen kritisiert den interreligiösen Unterricht an einem beruflichen Gymnasium in Offenbach. "Ein Unterricht, der mehrere Konfessionen umfasst, andere Religionen und nichtreligiöse Auffassungen aber nicht behandelt, verstößt gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität", sagt René Hartmann, Regionalbeauftragter Hessen des IBKA.
Ein solcher Unterricht sei im Unterschied zum konfessionellen Religionsunterricht nicht durch Artikel 7(3) Grundgesetz gedeckt. Daher müsse er als verfassungswidrig angesehen werden.
Zwar sei ein nicht nach Konfessionen getrennter Unterricht ein erstrebenswertes Ziel. Dieses Ziel kann nach Auffassung des IBKA nur durch einen weltanschaulich neutralen Unterricht auf religionswissenschaftlicher Grundlage erreicht werden. "Ein lediglich multireligiöser Unterricht ist weltanschaulich einseitig und damit abzulehnen", betont Hartmann.
Hintergrund:
In einem Projekt des Theodor-Heuss-Berufsschulzentrums in Offenbach wird interreligiöser Unterricht erteilt, der u.a. den evangelischen und den katholischen Lehrplan fast vollständig aufnimmt.
Schule in Hessen erprobt interreligiösen Unterricht
http://www.echo-online.de/nachrichten/hessenundrhein-main/Schule-in-Hessen-erprobt-interreligioesen-Unterricht;art175,1193823










