(openPR) RA-Horrion: Hausgelder nach Insolvenzeröffnung sind trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters Masseschulden - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden
Hausgeldverpflichtungen für den insolventen Wohnungseigentümer sind trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters Masseverbindlichkeiten (AG Mannheim, Urteil vom 04.06.2010, Az. 4 C 25/10, nicht rechtskräftig, da Berufungsverfahren läuft.)
Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden
B ist Wohnungseigentümer der Einheiten Nr. 13 und Nr. 90. Am 06.05.2009 ist Insolvenzeröffnung über das Vermögen des B. Am 23.07.2009 erklärt Insolvenzverwalter Freigabe der Teileigentume aus der Insolvenzmasse. B wird auf Zahlung EUR 2.330,13 Hausgeld usw. verklagt.
Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden
Der Beklagte ist nicht passivlegitimiert. Der Hausgeldanspruch ist aus der Insolvenzmasse zu bedienen. Dies gilt trotz Freigabe des Insolvenzverwalters, dass das Wohnungseigentum nicht mehr zur Insolvenzmasse gehören soll.
Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden
"Hausgeldforderungen ab Insolvenzeröffnung stellen für den insolventen Wohnungseigentümer ein Problem dar. Diese Forderungen sind keine Insolvenzforderungen nach § 38 InsO. Auf diese Neuverbindlichkeiten erstreckt sich nicht die Restschuldbefreiung. Die Eigentumsaufgabe an Wohnungseigentum ist nicht möglich, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Chemnitz.
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion .
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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