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Insolvenzrecht Dresden

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Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de info@rechtsanwalt-horrion.de Pressekontakt: Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden info@rechtsanwalt-horrion.de 0351-803 09 40 http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de

Über das Unternehmen

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz - über das Skype-System - können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Werdegang - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden - Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund - Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden


Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Aktuelle Pressemitteilungen von Insolvenzrecht Dresden
Bild: Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - InsolvenzrechtBild: Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - Insolvenzrecht
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Angespartes Arbeitseinkommen ist pfändbar - Insolvenzrecht

Angesparte Gelder aus dem pfändungsfreien Einkommen unterliegen dem Insolvenzbeschlag - Insolvenzrecht Sachverhalt - Insolvenzrecht Am 11.12.2006 wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Schuldner errichtet ein Sparkonto und spart von seinem pfändungsfreien Arbeitseinkommen insgesamt ca. 2.000,00 EUR. Das Insolvenzverfahren wird am 14.04.2009 aufgehoben. Die Restschuldbefreiung wird dem Schuldner angekündigt. Nun erfährt der Treuhänder vom Sparvermögen. Das Insolvenzgericht ordnet auf Antrag des Treuhänders…
04.12.2013
Bild: INFINUS-Gruppe vor dem Aus? - InsolvenzrechtBild: INFINUS-Gruppe vor dem Aus? - Insolvenzrecht
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INFINUS-Gruppe vor dem Aus? - Insolvenzrecht

Die Unternehmen Future Busines KG a. A., Prosavus AG, MAS Finanz AG und MAS Vermögensverwaltungs GmbH haben Insolvenzanträge gestellt - Insolvenzrecht Sachverhalt - Insolvenzrecht Am 12.11.2013 fanden in ca. 30 Objekten der INFINUS-Gruppe staatsanwaltliche Durchsuchungen statt. -Der Vorwurf richtet sich auf Anlegebetrug. So seien in Verkaufsprospekten zu den Orderschuldverschreibungen falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht worden. -Laut Angaben des Sächsischen Landeskriminalamts sind ca. 25.000 Anleger mit…
04.12.2013
Bild: Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht DresdenBild: Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht Dresden
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Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht Dresden

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners nach Arbeit nach § 295 I. Nr. 1 InsO dürfen nicht zu hoch sein (Formulierung durch Autor), Beschluss Landgericht Dessau-Roßlau vom 27.10.2011, Az. 1 T 248/11. Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Schuldner S befindet sich im Insolvenzverfahren. Er ist gelernter Koch, je…
25.06.2012
Bild: Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse - Insolvenzrecht DresdenBild: Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse - Insolvenzrecht Dresden
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Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse - Insolvenzrecht Dresden

Ist die Urlaubsgeldhöhe branchenüblich, steht es nicht der Insolvenzmasse zu - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Auch erheblich hohes Urlaubsgeld verbleibt dem Insolvenzschuldner, wenn es auch in vergleichbaren Unternehmen gezahlt wird (BGH, Az. IX ZB 239/10, Beschluss vom 26.04.2012). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Schuldner S ist in der Metallindustrie beschäftigt. Auf Eigenantrag wird über sein Vermögen am 28.01.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Arbeitgeber des S zahlt an S im Monat Juni Urlau…
05.06.2012
Bild: Insolvenzanfechtung auch bei öffentlich-rechtliche Gläubiger, § 133 InsO -Insolvenzrecht Dresden.Bild: Insolvenzanfechtung auch bei öffentlich-rechtliche Gläubiger, § 133 InsO -Insolvenzrecht Dresden.
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Insolvenzanfechtung auch bei öffentlich-rechtliche Gläubiger, § 133 InsO -Insolvenzrecht Dresden.

Die gesetzlichen Vermutungen (hier: § 133 InsO Vorsatzanfechtung und § 17 Abs. 2 S. 2 InsO Zahlungseinstellung) erschweren die Rechtsverteidigung der Anfechtungsgegner - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO aufgrund Zahlungseinstellung kann nur durch den Beweis der Zahlungsfähigkeit widerlegt werden, nicht jedoch durch den Beweis der Zahlungsunwilligkeit (BGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. IX ZR 239/09). Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden Seit 2001 laufe…
30.04.2012
Bild: Insolvenzanfechtung kann zur Rückzahlung einer Vergleichszahlung führen-Insolvenzrecht.Bild: Insolvenzanfechtung kann zur Rückzahlung einer Vergleichszahlung führen-Insolvenzrecht.
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Insolvenzanfechtung kann zur Rückzahlung einer Vergleichszahlung führen-Insolvenzrecht.

Sogar bei Vergleich mit Teilverzicht besteht für Gläubiger Gefahr der Insolvenzanfechtung und Rückzahlungspflicht-Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Vereinbarungen zwischen späterem Insolvenzschuldner und Gläubiger auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes können den nach § 133 InsO für die Insolvenzanfechtung erforderlichen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners entfallen lassen. (BGH, Urteil vom 08.12.2011, Az. IX ZR 156/09). Sachverhalt Insolvenzsrecht Dresden Fa. S. erhält von Bank B Kredit in Höhe…
30.04.2012
Bild: Schlecker-Insolvenz. Arbeitsvergütung nicht verschenken. Insolvenzrecht DresdenBild: Schlecker-Insolvenz. Arbeitsvergütung nicht verschenken. Insolvenzrecht Dresden
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Schlecker-Insolvenz. Arbeitsvergütung nicht verschenken. Insolvenzrecht Dresden

Schlecker-Insolvenz - Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt? Sachverhalt Schlecker -Insolvenz - Insolvenzarbeitsrecht Dresden Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekommen Arbeitnehmer oft eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit unwiderruflicher Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dann ist zu klären, wie sich der Arbeitnehmer verhält, um seinen Lohn bzw. ALG zu erhalten. Rechtslage Schlecke…
30.04.2012
Bild: "P-Konto"- Bestätigung muss grundsätzlich bezifferten Sockelbetrag ausweisen - Insolvenzrecht DresdenBild: "P-Konto"- Bestätigung muss grundsätzlich bezifferten Sockelbetrag ausweisen - Insolvenzrecht Dresden
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"P-Konto"- Bestätigung muss grundsätzlich bezifferten Sockelbetrag ausweisen - Insolvenzrecht Dresden

Bei bestehender Lohnpfändung und stark schwankendem Einkommen kann Vollstreckungsgericht unbeziffert "die Lohnzahlungen des Arbeitgebers X" vor Kontenpfändung schützen - Zwangsvollstreckungsrecht Dresden Rechtsgrundsatz Zwangsvollstreckungsrecht Dresden: Ein bezifferter Sockelbetrag im P-Konto ist verzichtbar, wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt und die monatlichen Vergütungen stark schwanken. Dann kann das Vollstreckungsgericht "die monatlichen Lohnzahlungen" vor der Kontenpfändung schützen (BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az. VII ZB 64/…
12.03.2012
Bild: Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung - Insolvenzrecht DresdenBild: Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung - Insolvenzrecht Dresden
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Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung - Insolvenzrecht Dresden

Schuldenbereinigungsplan mit 5 % Quotenzahlung und Verfahrensdauer von 8 Monaten befreit Schuldner von 180.000,00 EUR Schulden - Insolvenzrecht Dresden Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Der Schuldner hatte aus früherer Selbstständigkeit gegenüber 15 Gläubigern ca. 180.000,00 EUR Schulden. Der Schuldner nahm eine Festanstellung an. Die Gläubiger versuchten regelmäßig die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Mit seinem Problem wandte sich der Schuldner an die Kanzlei Horrion. Das Ziel der Beratung war die Befreiung des Mandanten von s…
11.01.2012
Bild: Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO - Insolvenzrecht DresdenBild: Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO - Insolvenzrecht Dresden
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Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO - Insolvenzrecht Dresden

Die freiwillige Grundschuldbestellung vor dem Insolvenzantrag ist Vermögensverschwendung - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Belastet der Schuldner vor der Insolvenz sein Grundstück mit einer Grundschuld, ohne dass eine Forderung besteht, so ist dies eine Vermögensverschwendung (BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Az. IX ZB 169/10). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Im Insolvenzverfahren des S findet Schlusstermin statt. Die 1. Ehefrau beantragt Versagung der Restschuldbefreiung. S habe Vermögen verschwendet (§ …
09.09.2011
Bild: Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht DresdenBild: Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht Dresden
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Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig - Insolvenzrecht Dresden

Hat ein Gläubiger für seine Forderung ausreichende Sicherheiten am Schuldnervermögen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen nach § 14 InsO zulässigen Insolvenzantrag - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Der Insolvenzantrag eines Gläubigers mit unzweifelhaft ausreichenden Sicherheiten ist unzulässig. Der Schuldner muss das Bestehen ausreichender Sicherheiten darlegen (BGH, Beschluss vom 05.05.2011, Az. IX ZB 250/10). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Gläubiger G (Bank) hat Darlehensforderungen gegen Schul…
09.09.2011
Bild: Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht DresdenBild: Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht Dresden
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Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht Dresden

Schuldner darf sich gegen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung auch nach dem Schlusstermin wehren, wenn das Insolvenzgericht ihn nicht hinreichend belehrt hatte - Insolvenzrecht Dresden. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Der im Schlusstermin nicht erschienene Schuldner darf sich gegen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung auch noch anschließend wehren, wenn das Insolvenzgericht ihn nicht rechtzeitig vor dem Termin über die Folgen des Ausbleibens hinreichend belehrt hatte (BGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az IX ZB 2…
17.08.2011
Bild: Gefahr einer Zweitinsolvenz für selbständig tätigen Insolvenzschuldner - Insolvenzrecht DresdenBild: Gefahr einer Zweitinsolvenz für selbständig tätigen Insolvenzschuldner - Insolvenzrecht Dresden
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Gefahr einer Zweitinsolvenz für selbständig tätigen Insolvenzschuldner - Insolvenzrecht Dresden

Selbständigkeit des Insolvenzschuldners begründet Gefahr einer Zweitinsolvenz - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Hat der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners aus der Insolvenzmasse erklärt, kann über dieses Vermögen ein zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden ( BGH Beschluss vom 09.06.2011, Az.: IX ZB 175/10). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden Schuldner S ist Steuerberater. Am 10.04.2007 wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Insolvenzve…
16.08.2011
Bild: Restschuldbefreiung erfordert schnelle Lohnmeldung an Treuhänder - Insolvenzrecht DresdenBild: Restschuldbefreiung erfordert schnelle Lohnmeldung an Treuhänder - Insolvenzrecht Dresden
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Restschuldbefreiung erfordert schnelle Lohnmeldung an Treuhänder - Insolvenzrecht Dresden

Schuldner muss dem Treuhänder schnell und vollständig über sein Arbeitseinkommen unterrichten.-Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden: Treuhänder muss den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners eigenverantwortlich berechnen, wenn er die Abtretung des Schuldners dem Drittverpflichteten nicht anzeigt (BGH, Beschluss vom 07.04.2011, A.: IX ZB 40/10). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden: Schuldner S befindet sich, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im November 2008, in der Wohlverhaltensperiode. Seit Mai 2008 ist er…
17.06.2011
Bild: Insolvenzantrag eines Gläubigers kann rechtsmissbräuchlich sein - Rechtsanwalt Insolvenzrecht DresdenBild: Insolvenzantrag eines Gläubigers kann rechtsmissbräuchlich sein - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden
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Insolvenzantrag eines Gläubigers kann rechtsmissbräuchlich sein - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden

Rechtsmissbrauch eines Insolvenzantrags ist zu bejahen, wenn der Gläubiger einen Konkurrenten vom Markt entfernen will. Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden Der Insolvenzantrag eines Gläubigers ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn Gläubiger den ausschließlichen Zweck verfolgt, einen Mitbewerber zu verdrängen (BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az.: IX ZB 214/10). Sachverhalt Rechtsanwalt - Insolvenzrecht Dresden Gläubiger G stellt einen Insolvenzantrag gegen Schuldner S wegen Teilforderung i. H. v. 1.000.000,00 EUR. Das Insolve…
15.06.2011
Bild: Gewerbeuntersagung ist bei Insolvenz möglich - Insolvenzrecht DresdenBild: Gewerbeuntersagung ist bei Insolvenz möglich - Insolvenzrecht Dresden
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Gewerbeuntersagung ist bei Insolvenz möglich - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenz ist regelmäßig Ausdruck der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit des Schuldners - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Insolvenz des Unternehmers begründet im Regelfall dessen gewerberechtliche Unzuverlässigkeit (OVG Koblenz, Urteil vom 03.11.2010, Az. 6 A 1067/10). Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden S betreibt Gastronomiebetrieb. Durch Steuerschulden wird Insolvenzverfahren eröffnet. S hatte im Übrigen gegen Steuererklärungspflichten verstoßen. Nach Insolvenzeröffnung führt S den Betrieb weiter. Inso…
27.04.2011
Bild: Rechtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht DresdenBild: Rechtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden
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Rechtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden

echtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden: Bei Kassenpfändung oder Zahlung des Schuldners aus der Kasse an den Vollstreckungsbeamten liegt eine Rechtshandlung des Schuldners vor, wenn er zuvor die Kasse bewusst aufgefüllt hat, um die Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 03.02.2011, Az.: IX ZR 213/09) Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden Schuldner S hat Steuerverbindlichkeiten. S legt Gelder in die Kasse, um Zahlungen an den Vollstreckungsbea…
27.04.2011
Bild: Insolvenzrecht Dresden-Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Steuerrückständen und ArbeitnehmeranteilenBild: Insolvenzrecht Dresden-Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Steuerrückständen und Arbeitnehmeranteilen
Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Steuerrückständen und Arbeitnehmeranteilen

Insolvenzrecht Dresden - Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Zahlung von Steuerrückständen und rückständigen Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Zahlt der GmbH-Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife Steuerrückstände an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, so haftet er dafür nicht persönlich (BGH, Urteil vom 25.01.2011, Az. II ZR 196/09). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden B ist Geschäftsführer der I-GmbH. Am 21.10.200…
29.03.2011
Bild: Insolvenzrecht Dresden-Rückforderung von Löhnen bei Arbeitgeberinsolvenz, $ 130 InsO - Rechtsanwalt DresdenBild: Insolvenzrecht Dresden-Rückforderung von Löhnen bei Arbeitgeberinsolvenz, $ 130 InsO - Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Rückforderung von Löhnen bei Arbeitgeberinsolvenz, $ 130 InsO - Rechtsanwalt Dresden

Arbeitnehmer kann zur Rückzahlung von rückständigen Löhnen verpflichtet sein, wenn er die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kannte - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Ein im Lager beschäftigter Elektromonteur hat noch keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, wenn Lohnrückstände von 5 Monaten bestehen und auch andere Arbeitnehmer rückständige Lohnforderungen haben (LAG Erfurt, Urteil vom 09.09.2010, Az. 6 Sa 16/10). Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden A ist bei Fa…
10.03.2011
Bild: Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt LeipzigBild: Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig
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Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig

Arbeitnehmer behält bei Erreichen der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft Bezugsrecht aus Direktversicherung - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsgrundsatz Bei Insolvenz des Arbeitgebers behält der Arbeitnehmer seinen Bezugsanspruch aus Direktversicherung mit eingeschränkt unwiderruflichem Bezugsrecht, wenn bei Arbeitnehmer unverfallbare Versorgungsanwartschaft entstanden ist. Insolvenzrecht Leipzig-Sachverhalt K ist Arbeitnehmer und wird nacheinander bei verschiedenen Firmen beschäftigt. Am 17…
17.02.2011
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