(openPR) Da hat man doch den Bock zum Gärtner gemacht! Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) und seine Mitgliedsverbände haben den Status von Naturschutzverbänden. Wie ist das mit der landläufigen Vorstellung von Naturschutz zu vereinbaren: Jagd und Naturschutz? Dem Jäger (es mag ja Ausnahmen geben) geht es niemals vorrangig um die Natur, ihm geht es vorrangig um die Jagd, um Trophäen, um das Töten von Tieren.
Ja, es mag auch Projekte geben, welche durchaus die Bezeichnung \"Naturschutz\" verdienen - doch gemessen an dem Schaden, welcher die Jagd sowohl in der Natur als auch am volkswirtschaftlichen Vermögen anrichtet, sind das die berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Nach Prof. Dr. Josef Reichholf, Zoologische Staatssammlung München, ist die Jagd nach der industriellen Landwirtschaft der Artenfeind Nr. 2. Die Jagd erzeuge künstlich Scheuheit und schränke damit die Lebensmöglichkeiten der bejagten Arten sehr stark ein. Gegenüber der Jagd seien die Schädigungen durch Bau- und Siedlungstätigkeit und Industrie vergleichsweise gering. Der DJV ist nicht einmal in der Lage, seine auf ca. 250.000 Jäger geschrumpfte Folgschaft davon abzubringen, Tiere zu töten, die auf der Roten Liste der gefährdeten Arten stehen.
Der durch die Jagd entstehende volkswirtschaftliche Schaden dürfte sich Jahr für Jahr auf über 1 Mrd. Euro belaufen. Dieser Schaden ensteht im Wesentlichen durch Verbissschäden in der Forstwirtschaft und durch die Folgen von jährlich ca. 240.000 Wildunfällen. Ursache für diesen immensen Schaden ist die sogenannte \"Überhege\" insbesondere des Rehwilds. Obwohl in einigen Ländern längst verboten wird das Wild nach wie vor mittels üppiger Fütterungen gemästet und sogar medikamentiert - mit der Folge, dass der Wildbestand trotz jährlich steigender Abschusszahlen oft über der Lebensraumkapazität liegt. Das ist alles andere als Naturschutz.
Deutschlands Jäger verschießen nach Schätzungen von Umweltverbänden über 1.500 Tonnen bleihaltiger Munition. Blei ist hochtoxisch und schon die Aufnahme geringster Mengen kann zu Schädigungen des Nervensystems oder der Organe führen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat nachgewiesen, dass die Körper von mit Bleimunition erlegten Tieren großflächig mit bleihaltigen Partikeln durchsetzt sind und die zulässigen Grenzwerte beim Wildbret häufig überschritten werden. Während der Mensch bei seinem Speiseplan die Wahl hat, ist die Verwendung bleihaltiger Munition für die Tierwelt ein Drama. Hunderttausende von Tieren, Wasservögel, Beutegreifer, Greifvögel verenden jedes Jahr in Deutschland aufgrund von Bleivergiftungen. Erst im vergangenen Jahr ist der letzte weibliche Berliner Seeadler daran zugrunde gegangen.
Die sogenannten Naturschützer, welche auf politischer Ebene bestens vernetzt sind und deren Präsident der ehemalige CDU-Bundeslandwirtschaftsminister Borchert ist, halten Einschränkungen des Jagdrechts in Naturschutzgebieten für völlig überflüssig und umweltpolitisch kontraproduktiv. Der Unterstützung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kann sich der DJV hier sicher sein. Beide Verbände sehen durch jegliche Beschränkung des Jagdrechts das Eigentumsrecht des Grundbesitzers bzw. des Jagdpächters tangiert. Dabei geht es gerade einmal um etwa 5 % der Fläche Deutschlands, die den speziellen Schutzstatus des Naturschutzgebietes genießt. Aus jägerischer Sicht ist diese Haltung nachzuvollziehen: die schützenswerten Bereiche sind häufig auch die jagdlich interessanten, vor allem naturnahe Feuchtgebiete als Entenparadiese wecken Begehrlichkeiten. Die Tatsache, dass diese wertvollen Restlebensräume eines besonderen Schutzes bedürfen und nicht der Beunruhigung durch die Jagdausübung oder gar der vorsätzlichen Faunenverfälschung, scheint zweitrangig zu sein.
Nach § 2 BNatSchG soll jeder nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ... beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. Eingriffe und Störungen insbesondere in den als Naturschutzgebieten oder Kernzonen von Großschutzgebieten ausgewiesenen Flächen müssen minimiert werden; dies gilt insbesondere für die Jagd. Nach Meinung von www.jagdaberfair.de, einer Tierschutzinitiative mit Schwerpunkt Jagd, verstößt der Deutsche Jagdschutzverband kontinuierlich gegen diesen Grundsatz und verdient schon alleine deshalb nicht den Status einer Naturschutzorganisation nach BNatSchG. Jagd und Naturschutz sind Zielkonflikte, welche der DJV nicht lösen kann.




