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Jagd und Naturschutz - ein Zielkonflikt per se

06.07.201510:03 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Da hat man doch den Bock zum Gärtner gemacht! Der Deutsche Jagdverband (DJV) und seine Mitgliedsverbände haben den Status von Naturschutzverbänden. Wie ist das mit der landläufigen Vorstellung von Naturschutz zu vereinbaren: Jagd und Naturschutz? Dem Jäger geht es selten um den Erhalt der Natur, ihm geht es vorrangig um die Jagd, wildreiche Reviere, um Trophäen, um das Töten von Tieren. (http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2015/07/jagerlatein-nr-143-jagd-ist-angewandter.html)



Ja, es mag auch Projekte geben, die durchaus die Bezeichnung "Naturschutz" verdienen, obwohl sie sich vornehmlich der jagdbaren Arten annehmen - doch gemessen an dem Schaden, welcher die Jagd sowohl in der Natur als auch am volkswirtschaftlichen Vermögen anrichtet, sind das die berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Nach Prof. Dr. Josef Reichholf, ehemals Leiter der Zoologischen Staatssammlung München, ist die Jagd nach der industriellen Landwirtschaft der Artenfeind Nr. 2. Die Jagd mache die Tiere scheu und schränke damit die Lebensmöglichkeiten der bejagten Arten sehr stark ein. Gegenüber der Jagd seien die Schädigungen durch Bau- und Siedlungstätigkeit und Industrie vergleichsweise gering.

Der durch die Jagd entstehende volkswirtschaftliche Schaden dürfte sich Jahr für Jahr auf über eine Mrd. Euro belaufen. Dieser Schaden ensteht im Wesentlichen durch Verbissschäden in Land- und Forstwirtschaft und durch die Folgen von jährlich ca. 240.000 Wildunfällen. Ursache für diesen immensen Schaden ist die sogenannte "Überhege" insbesondere des Rehwilds. Obwohl es inzwischen weitgehend verboten ist, wird das Wild nach wie vor mittels üppiger Fütterungen gemästet - mit der Folge, dass der Wildbestand (insbesondere bei Rehen und Wildschweinen) trotz jährlich steigender Abschusszahlen kontinuierlich steigt. Das ist alles andere als Naturschutz.

Deutschlands Jäger verschießen nach Schätzungen von Umweltverbänden bis zu 1.500 Tonnen bleihaltiger Munition und wehren sich nach wie vor gegen Gesetzesinitiativen, welche bleifreie Munition vorschreiben.

Blei ist hochtoxisch und schon die Aufnahme geringster Mengen kann zu Schädigungen des Nervensystems oder der Organe führen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat nachgewiesen, dass die Körper von mit Bleimunition erlegten Tieren großflächig mit bleihaltigen Partikeln durchsetzt sind und die zulässigen Grenzwerte beim Wildbret häufig überschritten werden. Während der Mensch bei seinem Speiseplan die Wahl hat, ist die Verwendung bleihaltiger Munition für die Tierwelt ein Drama. Tausende von Tieren, Wasservögel, Beutegreifer, Greifvögel verenden jedes Jahr in Deutschland aufgrund von Bleivergiftungen. Immer wieder sind auch die wenigen Seeadler unter den Vergiftungsopfern.

Die sogenannten Naturschützer, welche auf politischer Ebene bestens vernetzt sind, halten Einschränkungen des Jagdrechts in Naturschutzgebieten für völlig überflüssig und umweltpolitisch für kontraproduktiv. Der Unterstützung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kann sich der DJV hier sicher sein. Beide Verbände sehen durch jegliche Beschränkung des Jagdrechts das Eigentumsrecht des Grundbesitzers bzw. des Jagdpächters tangiert. Dabei geht es gerade einmal um etwa 5 % der Fläche Deutschlands, die den speziellen Schutzstatus des Naturschutzgebietes genießt.

Aus jagdlicher Sicht ist diese Haltung nachzuvollziehen: die schützenswerten Bereiche sind häufig auch die jagdlich interessanten, vor allem naturnahe Feuchtgebiete als Entenparadiese wecken Begehrlichkeiten. Die Tatsache, dass diese wertvollen Restlebensräume eines besonderen Schutzes bedürfen und nicht der Beunruhigung durch die Jagdausübung oder gar der vorsätzlichen Faunenverfälschung, scheint zweitrangig zu sein.

Nach § 2 BNatSchG soll jeder nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ... beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. Eingriffe und Störungen insbesondere in den als Naturschutzgebieten oder Kernzonen von Großschutzgebieten ausgewiesenen Flächen müssen minimiert werden; dies gilt insbesondere für die Jagd. Unserer Meinung nach verstößt die Jagd in Deutschland gegen diesen Grundsatz. Schon alleine deshalb verdienen Organisationen wie der Deutsche Jagdverband nicht den Status einer Naturschutzorganisation nach BNatSchG. Jagd und Naturschutz sind Zielkonflikte, welche der DJV wohl auch in Zukunft nicht lösen kann.

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