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Holzhandel mit illegalem Tropenholz in der EU künftig verboten

11.07.201020:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Holzhandel mit illegalem Tropenholz in der EU künftig verboten
In Zukunft soll in der EU ausschließlich legal gefälltes Holz gehandelt werden
In Zukunft soll in der EU ausschließlich legal gefälltes Holz gehandelt werden

(openPR) Überraschend deutlich nahm das Europäische Parlament diese Woche das mit dem Rat ausgehandelte Holzhandels-Abkommen an: Über 94 Prozent der Parlamentarier stimmten einem Holzhandels-Verkaufsverbot von illegal geschlagen Hölzern zu. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der Holzhandelsströme und eine verbindliche Bestrafung beim Handel mit illegalen Hölzern beschlossen. Ziel des neuen Holzhandels-Gesetzes ist die Reduzierung der illegalen Abholzung. Das Gesetz soll verhindern, dass sich das illegal geschlagene unter das legal gefällte Holz mischt, sobald es auf dem EU-Markt zur Verfügung steht. Die USA verabschiedeten bereits im vergangenen Jahr mit dem "Lacey Act" ein Gesetz über das Holzhandels-Verbot illegal geschlagener Hölzer.



In Europa 20 Prozent illegale Hölzer:
Derzeit stammen nach Kommissionsangaben schätzungsweise 20 Prozent des auf dem EU-Markt gehandelten Holzes von illegal geschlagenen Bäumen. Künftig werden die EU-Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sein, Sanktionen über Händler zu verhängen, die mit illegalem Holz handeln. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, müssen künftig der Holzhandel und Holzverkäufer Angaben zur Lieferkette, zum Kauf und Verkauf des Holzes bzw. des Holzprodukts machen. Verbraucher erkennen legales Holz in Zukunft an entsprechenden Etiketten. Die neuen Regeln für den Holzhandel werden vorrausichtlich erst Ende 2012 inkrafttreten, so dass den Anbietern genügend Zeit zur Anpassung bleibt.
Der Markt für Holz ist nach den Märkten für Öl und Gas der drittgrößte Rohstoffmarkt der Welt. Allein in Deutschland werden mit Holzhandel und -verarbeitung über 30 Milliarden Euro Umsatz erzielt. Durch den steigenden Holzeinsatz für den Strom- und Wärmemarkt nimmt der internationale Holzhandel immer mehr zu.

Abholzung mitverantwortlich für Klimawandel:
Die illegale Abholzung birgt verheerende Folgen, denn sie trägt zu circa 20 Prozent aller Treibhausemissionen bei. Weitere durch Urwald-Abholzung verursachten Probleme sind das Artensterben und die Verschlechterung der Boden-, Luft- und Wasserqualität. Die Plünderung und Abholzung von Urwäldern trifft zudem die vom Wald abhängigen Völker und Volkswirtschaften in den Entwicklungsländern. Zu einer dauerhaften Erwerbsquelle für die heimische Bevölkerung können Wälder nur werden, wenn ihre Bewirtschaftung nachhaltig ist. Nur wenn die heimische Bevölkerung dauerhaft ihre Existenz aus Walderträgen bestreiten kann, besteht für sie ein Anreiz, die Wälder zu erhalten, zu pflegen und nachhaltig zu bewirtschaften. Die Marktbedingungen, mangelhafter Waldschutz, Armut und fehlende Bildung verhinderten dies bislang jedoch weitgehend.

EU-Holzhandels-Gesetz verbessert Marktbedingungen für nachhaltig erzeugte Hölzer:
Der Handel mit illegalem Holz schädigt die nachhaltige Waldbewirtschaftung, da illegal geschlagenes Holz meist zu Discountpreisen gehandelt wird. Häufig werden Waldeigentümer, Sozialleistungen und Wiederaufforstung bei illegalen Abholzungen nicht bezahlt. Wie so oft trägt die Gesellschaft die volkswirtschaftlichen Kosten.
"Dieses Gesetz verhindert die illegale Entwaldung. Kurz- und mittelfristig wird es das Holzpreisniveau und so die Attraktivität nachhaltiger Tropenforstwirtschaft erhöhen" betont Harry Assenmacher, Geschäftsführer des Bonner Anbieters für nachhaltige Waldinvestments ForestFinance. Das Unternehmen setzt sich seit Jahren für ein Holzhandels-Verbot illegal geschlagener Tropenhölzer ein.

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