openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Informationspflichten für Dienstleister

11.06.201016:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neue Informationspflichten für Dienstleister
Rechtsanwaltskanzlei Anna Cardillo
Rechtsanwaltskanzlei Anna Cardillo

(openPR) Seit dem 17.05.2010 müssen Dienstleister, aber auch Gewerbetreibende und Freiberufler, künftig zusätzliche Informationspflichten erfüllen. Die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG der Europäischen Union vom 12.12.2007 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Diese Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer entweder stets oder auch erst auf Anforderung mitteilen muss. Eine Erläuterung der Verordnung finden Sie nachfolgend.


Soweit Dienstleister bereits über eine Internetpräsenz verfügen, ergeben sich zahlreiche in der DL-InfoV geregelte Informationspflichten bereits aus dem geltendem Recht, vor allem aus § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Für Unternehmer und Selbstständige, die bereits im Internet präsent sind, ändert sich daher nicht viel, sofern sie ohnehin bereits die meisten der nun vorgeschriebenen Angaben auf ihrer Homepage hinterlegt haben. Wir empfehlen, die dort gemachten Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen, um Abmahnungen zu vermeiden. Verstöße gegen die DL-InfoV können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000,00 geahndet werden.
Wir empfehlen Dienstleistern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern mit eigener Internetpräsenz zu prüfen, inwiefern sie den aktuellen Anforderungen der Verordnung zu Informationspflichten entsprechen. Ebenso sollten die Betreiber von Websites sicherstellen, dass sie eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung in ihren Webauftritt eingebunden haben.

Wer ist von der DL-InfoV betroffen?
Grundsätzliche alle Dienstleistungsunternehmen.
Ausnahmen?
Finanzdienstleistungen (Bank-/Finanzdienstleistungen, Pfandleiher, Darlehens-/ Kapitalanlagenvermittlung / -beratung, Versicherungsvermittlung / -beratung), private Sicherheitsdienste, Glücksspiele. Ferner sind Gesundheitsdienstleistungen, bestimmte soziale Dienstleistungen von staatlichen, staatlich beauftragten oder vom Staat als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, audiovisuelle Dienste (z. B. Fernsehen, Rundfunk, Presse) sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie (Art. 2 Abs. 2 RL 2006/123/EG) ausdrücklich ausgenommen und somit nicht von den neu eingeführten Informationspflichten der DL-InfoV betroffen. Notaren und Gerichtsvollzieher unterfallen ebenfalls nicht dem Anwendungsbereich der Dienstleistungs-Richtlinie und somit auch nicht von dem der DL-InfoV.

Wie ist zu informieren?
Dem Dienstleister stehen vier unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl. Die Informationen können wahlweise
- dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitgeteilt werden (postalisch, email, etc.)
- am Ort der Leistungserbringung so vorgehalten werden, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind
- dem Dienstleistungsempfänger über eine angegebene Adresse elektronisch zugänglich gemacht werden (Veröffentlichung auf den Internetseiten)
- in alle dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufgenommen werden (Prospekte, Firmenbroschüren)

Wann ist zu informieren?
Vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung in klarer und verständlicher Form.

Art der Informationen
Die Verordnung unterscheidet zwischen stets zur Verfügung zu stellenden Informationen und Informationen, die lediglich auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.
Stets zur Verfügung zu stellen:
1. Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift der Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. soweit einschlägig das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes, sofern zugeteilt.
6. bei Ausübung eines reglementierten Berufs die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und bei Zugehörigkeit zu einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung, deren oder dessen Namen,
7. gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,
8. gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
12. Angaben zum Preis der Dienstleistung, sofern dieser im Vornhinein festgelegt wurde.

Sie haben Fragen oder wünschen sich Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung?
Sprechen Sie uns gerne an:

Rechtsanwaltskanzlei Anna Cardillo
Rothenbaumchaussee 71
20148 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 - 413 56 190
Fax: +49 (0) 40 - 413 56 192
Mobile: +49 (0) 175 11 84 663
E-Mail: E-Mail
http://www.ra-cardillo.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 437569
 126

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Informationspflichten für Dienstleister“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Keine neuen Informationspflichten für Ärzte?
Keine neuen Informationspflichten für Ärzte?
Für die meisten Freiberufler und Dienstleister gelten seit Mitte dieses Jahres neue Informationspflichten. Ärzte sind von der neuen Verordnung ausgenommen – allerdings nicht für alle Leistungen. Für die meisten Freiberufler und Dienstleister gilt seit 17.5.2010 die neue „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ (DL-InfoV), …
Datenschutz: Privacy Shield - 5 Tipps für Makler
Datenschutz: Privacy Shield - 5 Tipps für Makler
… Was machen wir? Wie machen wir das und was machen Dienstleister für uns? Diese Fragen sind auch für den Datenschutz entscheidend. 3. Rechtmäßigkeit und Informationspflichten prüfen und dokumentieren Eine zentrale Frage des Datenschutzes ist: Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ich tun, was ich tue? Diese Rechtmäßigkeitsüberlegungen müssen dokumentiert …
Bild: exali Haftpflicht-Siegel auf der Website erfüllt neue gesetzliche Vorgaben der DL-InfoVBild: exali Haftpflicht-Siegel auf der Website erfüllt neue gesetzliche Vorgaben der DL-InfoV
exali Haftpflicht-Siegel auf der Website erfüllt neue gesetzliche Vorgaben der DL-InfoV
Mehr Transparenz bei Dienstleistungen: Am 17. Mai ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz DL-InfoV, in Kraft getreten. Für Freiberufler und Selbstständige ergeben sich dadurch neue Informationspflichten. So müssen sie ihre Kunden und Auftraggeber unaufgefordert über das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung informieren …
Bild: Globalisierung heißt mitmachenBild: Globalisierung heißt mitmachen
Globalisierung heißt mitmachen
… befreit werden, brachte ihm auch die Berufung in den Nationalen Kontrollrat ein. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dem Gremium die Aufgabe gestellt, die Kosten für die Informationspflichten zu schätzen und Vorschläge zu machen, die ein Viertel der geschätzten 80 Milliarden Euro pro Jahr einsparen sollen. Gerade für die Wirtschaft sind die umfangreichen …
Informationspflichten nach dem ZKG - Worauf geachtet werden muss
Informationspflichten nach dem ZKG - Worauf geachtet werden muss
Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) ergeben sich neue Informationspflichten für Kreditinstitute. Wir stellen die neuen Pflichten dar. ------------------------------ Seit dem 18.09.2016 ist das Zahlungskontengesetz (ZKG) endgültig in Kraft. Wir haben Sie bereits über das Basiskonto (http://kapitalmarktrecht-fachanwalt.de/das-basiskonto-fuer-jedermann-ist-da-einfuehrung-in-das-zahlungskontengesetz/) …
Bild: AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMERBild: AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMER
AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMER
AB 10. FEBRUAR 2017 GELTEN NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMER GEGENÜBER VERBRAUCHERN IM ONLINEHANDEL Am 01.04.2016 trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung …
Es gibt nichts, was es nicht gibt - Müllentsorgungsschilder auf Sportbooten & andere Informationspflichten
Es gibt nichts, was es nicht gibt - Müllentsorgungsschilder auf Sportbooten & andere Informationspflichten
Seit dem der Verbraucherschutz zum allumfassenden Leitbild des gesetzlichen Handelns geworden ist, nehmen die vom Gesetzgeber angeordneten Hinweis-, Belehrungs- und Informationspflichten ständig zu. Durchaus entscheidend ist dabei die Frage, von welchem Verbraucherleitbild der Gesetzgeber ausgeht? Legt er seinem Handeln das Leitbild eines unbedarften …
Bild: Alles, was Recht ist im Internet - Sprechtage zum Online-Recht in der IHKBild: Alles, was Recht ist im Internet - Sprechtage zum Online-Recht in der IHK
Alles, was Recht ist im Internet - Sprechtage zum Online-Recht in der IHK
… Anforderungen an Websites und Online-Shops häufig nicht kennen und in Rechtsfragen unsicher sind. Informieren Sie sich. Seit dem 17. Mai 2010 gelten neue, erweiterte Informationspflichten für Dienstleister, die den Kunden vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stehen müssen. Ab 11. Juni 2010 gelten neue Regelungen im Versandhandel. Wer hier …
Bild: exali: Bei den Freiberuflern in IT und Medien steigt Nachfrage nach BerufshaftpflichtBild: exali: Bei den Freiberuflern in IT und Medien steigt Nachfrage nach Berufshaftpflicht
exali: Bei den Freiberuflern in IT und Medien steigt Nachfrage nach Berufshaftpflicht
… Klick zu einer personalisierten Seite mit detaillierten Informationen zum Versicherungsschutz. Damit trägt das Haftpflicht-Siegel auch den neuen gesetzlichen Informationspflichten zur Berufshaftpflichtversicherung nach DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) Rechnung. Seit der Einführung vor einem knappen Jahr nutzt bereits über ein …
Bild: Gesetzlichen Informationspflichten der DL-InfoV bei MyHammer nachkommenBild: Gesetzlichen Informationspflichten der DL-InfoV bei MyHammer nachkommen
Gesetzlichen Informationspflichten der DL-InfoV bei MyHammer nachkommen
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) für Handwerker und Dienstleister in Kraft getreten · Neue Pflichtangaben sollen mehr Transparenz auf dem Dienstleistungsmarkt schaffen · Bei MyHammer Firmenprofil komplettieren und Dokumente einsenden Berlin, den 17. Juni 2010 – Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung …
Sie lesen gerade: Neue Informationspflichten für Dienstleister