openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Pfändungsschutzkonto per Gesetz

(openPR) Das neue Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, welches ab dem 01.07.2010 in Kraft treten soll, bringt den Verbrauchern einen Anspruch auf Umwandlung ihres bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Gemäß § 850 k Abs. 6 S. 2 ZPO n. F. muss das Kreditinstitut das eigene Konto in ein so genanntes P-Konto umwandeln. Dies führt dazu, dass auf dem Konto der gesetzliche Pfändungsfreibetrag automatisch nicht mehr von der Pfändung erfasst werden soll.



Dadurch erhält der Verbraucher bei Vorliegen einer Pfändung den Vorteil, dass er sofort an sein Geld kommt und nicht erst eine komplizierte Freigabeprozedur beim zuständigen Gericht durchlaufen muss, wie es die alte Gesetzeslage vorgab.

Dem Verbraucher wird durch § 850 k Abs. 6 S. 2 ZPO n. F. ein Umstellungsanspruch gegen seine Bank eingeräumt, weshalb die Bank das bereits bestehende Konto innerhalb einer angemessenen Frist umstellen muss. Gemäß § 850 k Abs. 7 S. 1 ZPO n. F. gilt das Konto dann als Pfändungsschutzkonto. Dieses kann nur als Einzelkonto geführt werden. Inhaber eines Gemeinschaftskontos haben keinen Anspruch auf Umwandlung des Gemeinschaftskontos in ein Pfändungsschutzkonto. Hierzu müsste jeder Partner vorher ein Einzelgirokonto eröffnen.

Bei den Kreditinstituten besteht die Verpflichtung, ein Girokonto für jedermann zu errichten. Obwohl es sich dabei nicht um eine gesetzliche Verpflichtung, sondern um eine so genannte Selbstverpflichtung der Banken handelt, sehen die Gerichte dennoch einen justiziablen Anspruch, sollte sich die Bank weigern, ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.

Problematisch an der neuen Regelung ist allerdings die Tatsache, dass die Errichtung des Pfändungsschutzkontos auch der SCHUFA Holding AG gemeldet werden kann. Hierzu wurde extra die Vorschrift des § 850 k Abs. 8 S. 2 ZPO n. F. in das Gesetz eingefügt. Danach muss der Kunde dem Kreditinstitut versichern, dass er keine weiteren Pfändungsschutzkonten führt. Das Kreditinstitut kann zur Überprüfung eine Anfrage zur Auskunftserteilung über ein bestehendes Pfändungsschutzkonto bei der SCHUFA stellen. Hier sehen Datenschützer deutliche Schwierigkeiten. Die Meldung eines Pfändungsschutzkontos kann dazu führen, dass der SCHUFA-Eintrag über dieses Pfändungsschutzkonto zu einer erheblichen Verschlechterung der Bonitätskriterien des Verbrauchers führt. Da die SCHUFA ihre Daten erst drei Jahren nach Eintrag wieder löscht, stellt das Pfändungsschutzkonto somit über einen langen Zeitraum eine Beschränkung der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr dar.

Liegt bereits eine Pfändung vor, kann das eigene Girokonto noch vor Ablauf einer Frist von vier Wochen seit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dieses regelt sich in § 850 k Abs. 1 S. 3 ZPO n. F.

Mit Urteil vom 18.05.1999 hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Banken ihren Aufwand für Kontopfändungen nicht dem Kontoinhaber in Rechnung stellen dürfen. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die zusätzlich entstehenden Kosten für die Einrichtung von P-Konten direkt an den Kunden weitergegeben werden. Die Praxis wird zeigen, wie die Banken ab dem 01.07.2010 mit der neuen Regelung umgehen.


Tintemann
Rechtsanwalt
10.03.2010

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de/2010-pressemitteilungen

______________________

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 411188
 244

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Pfändungsschutzkonto per Gesetz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Die Rechtsanwälte konnten für einen jungen Softwareprogrammierer einen Erfolg bei der Löschung eines SCHUFA-Eintrages verbuchen. Was war der Hintergrund? Der junge Unternehmer W. war am 07.01.2011 zu seiner Hausbank gegangen, um eine Immobilie zu finanzieren. Bei der Finanzierungsanfrage teilte der Bankmitarbeiter dem überraschten W. mit, dass ein SCHUFA-Eintrag zu seinen Lasten bestünde und die Finanzierung somit wohl nicht zustande kommen werde. Für W., der bis dahin mit exzellenter Kreditwürdigkeit ausgestattet war, ein Schock. Zunächst …
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Die Rechtsanwälte haben am 13.12.2010 einen Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG erstritten. Das Landgericht Verden verurteilte die Postbank zum Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Postbank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank nicht hinreichend vorgetragen habe, dass sie eine umfassende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgenommen habe. Die Postbank habe lediglich vorgetragen, si…

Das könnte Sie auch interessieren:

Umsetzung des Pfändungsschutzkontos
Umsetzung des Pfändungsschutzkontos
Am 01. Juli 2010 tritt das lang ersehnte Gesetz für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Die neue Richtlinie schreibt vor, dass jedes Girokonto auf Wunsch zu einem P-Konto umgestellt werden muss. Trotz genauer Darstellung bleiben noch Fragen offen, die wir hier beantworten wollen. Wie kann ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden? Ab dem 01. …
Bild: Pfändungsschutzkonto - Wann wird es endlich soweit sein?Bild: Pfändungsschutzkonto - Wann wird es endlich soweit sein?
Pfändungsschutzkonto - Wann wird es endlich soweit sein?
Die Bundesregierung hat bereits im September 2007 einen Gesetzesentwurf zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zur Reform des Kontopfändungsschutzes vorgelegt. Justizministerin Brigitte Zypries erklärt auf eine Bürgeranfrage, dass die Beratungen darüber noch nicht abgeschlossen sind. Pfändungsschutz bei Girokonto Das P-Konto soll sicherstellen, dass dem …
Bild: Kein Gläubigerzugriff auf zweckgebundene Corona-SoforthilfeBild: Kein Gläubigerzugriff auf zweckgebundene Corona-Soforthilfe
Kein Gläubigerzugriff auf zweckgebundene Corona-Soforthilfe
… Dazu ließ er sich den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung seines Kontoguthabens gegenüber seiner Bank pfänden und zur Einziehung überweisen. Das Konto wird als Pfändungsschutzkonto geführt. Der Schuldner erhielt über das Programm zur Gewährung von Corona-Soforthilfen 9.000 Euro als einmalige Pauschale bewilligt mit der Maßgabe, dass die Soforthilfe …
Gratis Info-E-Book zum Pfändungsschutz-Konto ab Juli 2010
Gratis Info-E-Book zum Pfändungsschutz-Konto ab Juli 2010
… besser vor Pfändungen durch eventuelle Gläubiger geschützt werden. Ab dem 1. Juli 2010 besteht per Gesetz jedem Verbraucher das Recht auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto zu, auf dem ein monatlicher Grundbetrag von 985,15 Euro gesichert wird. Dieser geschützte Betrag steigt bei unterhaltspflichtigen Verbrauchern auf insgesamt 1200 Euro an. Damit …
Bild: Pfändungsschutzkonto: Erweiterter Schutz für Schuldnerinnen und SchuldnerBild: Pfändungsschutzkonto: Erweiterter Schutz für Schuldnerinnen und Schuldner
Pfändungsschutzkonto: Erweiterter Schutz für Schuldnerinnen und Schuldner
… stärkenWenn Schulden zur Kontopfändung führen, droht vielen Betroffenen der finanzielle Stillstand. Doch das deutsche Recht schützt das Existenzminimum – mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es garantiert, dass Schuldnerinnen und Schuldner trotz Pfändung weiterhin über einen monatlichen Mindestbetrag verfügen können.Weniger bekannt ist: Unter bestimmten …
Bild: Kontopfändungsschutz auch für VersicherungenBild: Kontopfändungsschutz auch für Versicherungen
Kontopfändungsschutz auch für Versicherungen
… komplett gesperrt, sofern sie der Pfändung unterlagen. Geschützt ist ein monatlicher Basisfreibetrag von 985,15 Euro. Zumindest dieser Betrag, der bei Unterhaltspflichten noch etwas höher ist, darf nicht gepfändet werden, sofern er auf einem Pfändungsschutzkonto liegt. Ein solches Girokonto müssen Banken und Sparkassen auf Verlangen ihrer Kunden einrichten.
Bild: Pfändungsschutzkonto jetzt auch für insolvente SelbstständigeBild: Pfändungsschutzkonto jetzt auch für insolvente Selbstständige
Pfändungsschutzkonto jetzt auch für insolvente Selbstständige
Insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen jetzt aufatmen! Das Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - durfte bisher nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, um ihr Geld vor der sog. Kahlpfändung zu schützen. Was aber ist neu? Wirklich neu ist, dass der Kontopfändungsschutz zukünftig auch für Selbstständige gilt! Laut Dieter Büge, Insolvenzberater …
Bild: Global MasterCard-Premium ab Juli als P-KontoBild: Global MasterCard-Premium ab Juli als P-Konto
Global MasterCard-Premium ab Juli als P-Konto
… Nur ein Jahr später – am 1. Juli 2010 – tritt diese neue Regelung in Kraft und macht den Weg für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) frei. Schon jetzt ist sicher: Auch das Konto der Global MasterCard-Premium kann zukünftig als P-Konto geführt werden (finanz-lexikon.de/ p-konto_4612.html). Als eine besondere Variante der deutschen Prepaid-Kreditkarten …
Bild: Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto erhöhen sich zum 01.07.2017.Bild: Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto erhöhen sich zum 01.07.2017.
Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto erhöhen sich zum 01.07.2017.
Der automatisch geschützte Grundfreibetrag und die Freibeträge für weitere Personen auf dem Pfändungsschutzkonto werden alle 2 Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.07.2015. ------------------------------ Der Grundfreibetrag wurde von 1.045,04 EUR auf 1.073,88 EUR erhöht. Der Freibetrag für die erste weitere Person wurde von 393,30 EUR …
Bild: Pfändungsschutzkonto-Gesetz verabschiedetBild: Pfändungsschutzkonto-Gesetz verabschiedet
Pfändungsschutzkonto-Gesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2009 einem Gesetz einstimmig zugestimmt, welches vorsieht, dass jeder Inhaber eines Girokontos dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kann. Dieses Konto ist auch unter dem Namen "P-Konto" bekannt. Damit sind nun alle rechtlichen Hürden ausgeräumt und das Gesetz kann ab seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt …
Sie lesen gerade: Pfändungsschutzkonto per Gesetz