(openPR) Die Bundesregierung hat bereits im September 2007 einen Gesetzesentwurf zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zur Reform des Kontopfändungsschutzes vorgelegt. Justizministerin Brigitte Zypries erklärt auf eine Bürgeranfrage, dass die Beratungen darüber noch nicht abgeschlossen sind.
Pfändungsschutz bei Girokonto
Das P-Konto soll sicherstellen, dass dem Bürger der gesetzliche „Freibetrag“ auch zur Verfügung steht. So muss auf dem P-Konto ein Betrag von 985,15 Euro (§ 850c ZPO) verbleiben. Damit bleibt der Betroffene für seine laufenden Zahlungen, wie Miete, Versicherung und Lebensmittel zahlungsfähig. Vor allem für Freiberufler und Selbstständige ist es wichtig, da sie so am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Gerade in der Vorweihnachtszeit, oder vor den Wochenenden ist es von großem Vorteil, denn, wenn ein Gläubiger am Freitag oder kurz vor Weihnachten ein Konto pfänden lässt, ist es für den Schuldner fast unmöglich umgehend zum Amtsgericht zu gehen und die Öffnung des Kontos zu bewirken. Die Banken dürfen das Konto erst dann wieder freigeben, wenn dies vom Amtsgericht angewiesen wurde, folglich bleibt der Schuldner in diesem Zeitraum für alle Rechnungen zahlungsunfähig. Bargeldhebungen sind ebenfalls nicht möglich, selbst wenn die Deckung die Pfändung übersteigt.
P-Konto rechtzeitig beantragen
Der Pfändungsschutz greift nicht automatisch, sondern muss vom Bankkunden im Vorfeld beantrag werden. Leider könnte genau dies die Unsicherheit mancher bekräftigen, denn die Banken könnten dann gesonderte Nummernkreise vergeben und für Dritte wäre sichtbar, dass es sich um ein P-Konto handelt. Dies verbirgt besonders für Freiberufler und Selbstständige die Gefahr, dass Kunden von Aufträgen absehen könnten. Auch die Frage nach den Eintragungen in der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bleibt ungeklärt. Sinkt dadurch das Ranking eines Kunden, dann könnte es sein, dass Banken keine Kredite vergeben, dass Telefonanbieter keine Verträge abschließen und das dass Warenhaus plötzlich keine Ware mehr schickt.
Umsetzung
Der Gesetzesentwurf wurde zwar im September 2007 eingereicht und zu diesem Zeitpunkt konnte man auch viel darüber hören und lesen, doch seitdem ist es sehr ruhig geworden um dieses Thema. Brigitte Zypries schreibt „Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, kann ich derzeit nicht sagen, da auch noch über die Umstellungsfrist diskutiert wird. Der Kreditwirtschaft muss ausreichend Zeit für die Umstellung auf das neue Recht gegeben werden. Unter diesen Umständen ist es leider ausgeschlossen, dass das Gesetz bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.“
Das ist wie warten auf den Weihnachtsmann und der kommt und kommt nicht.












