(openPR) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2009 einem Gesetz einstimmig zugestimmt, welches vorsieht, dass jeder Inhaber eines Girokontos dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kann. Dieses Konto ist auch unter dem Namen "P-Konto" bekannt. Damit sind nun alle rechtlichen Hürden ausgeräumt und das Gesetz kann ab seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten.
Das neue Recht ermöglicht es Bankkunden jederzeit das eigene Konto als P-Konto führen zu lassen, selbst wenn keine akute Gefahr einer Kontopfändung droht. Das Konto ist dann automatisch bis zum Pfändungsfreibetrag (derzeit knapp 1000 Euro) vor Pfändungen geschützt, der Kunde kann also auch im Falle einer Kontopfändung am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Bisher war der Gang zum Vollstreckungsgericht nötig, um Pfändungsmaßnahmen aufheben oder einschränken zu lassen. Ab sofort genießt jedes umgewandelte Konto den Basisschutz automatisch. Einzelheiten sind auf www.eckart-haase.de/pfaendungsschutzkonto.html zu finden.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:
E. Haase
Schulstr. 50
13357 Berlin www.eckart-haase.de
Der Verfasser hat sich in seiner Zeit als Mitarbeiter im Telekommunikationsbereich fundiertes Wissen über die Hintergründe dieses Marktes angeeignet und gibt dieses innerhalb seiner Projekte weiter. Viele Spezialartikel beleuchten Themen innerhalb des DSL und IT-Bereiches, aber es werden auch Themen rund um Geld und Finanzen beleuchtet.
News-ID: 310789
2280
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Pressebericht „Pfändungsschutzkonto-Gesetz verabschiedet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.
Neu bei T-Home ist der bereits auf der CeBit vorgestellte WLAN DSL-Router Speedport W722V. Das Gerät ist sowohl für A-DSL als auch für V-DSL geeignet, also auch für die Entertain-Tarife der Telekom. Zudem handelt es sich um einen Dualband-Router, der sowohl im 2,4Ghz, als auch im 5Ghz Band funken kann, allerdings nicht auf beiden gleichzeitig. Neu ist für ein Gerät aus der 700er Serie der USB-Anschluss, der bislang nur in Geräten der 900er Serie zu finden war. An diesen lassen sich externe Speichermedien, wie externe Festplatte oder USB-Stick…
Es ist ein unermüdliches und intensives Rennen. Zwei Mal im Jahr, jeweils im Juni und November erscheint eine neue Liste mit den weltweit schnellsten Supercomputern. Wie immer warten die High-Tech Enthusiasten gespannt, bis das Ergebnis verkündet wird. Auch nun ist es wieder soweit, am 18. November soll sie also erscheinen, die aktuelle und neueste Liste.
Bisheriger Spitzenreiter ist die IBM-Maschine Roadrunner, die seit Juni in Führung liegt. Der Roadrunner hatte erstmals die berüchtigte Petaflop-Marke übersprungen. Doch im November könnte …
Am 01. Juli 2010 tritt das lang ersehnte Gesetz für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Die neue Richtlinie schreibt vor, dass jedes Girokonto auf Wunsch zu einem P-Konto umgestellt werden muss. Trotz genauer Darstellung bleiben noch Fragen offen, die wir hier beantworten wollen.
Wie kann ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden?
Ab dem 01. Juli 2010 kann jeder Bürger mit einem Girokonto eine Umstellung bei seiner Bank beantragen. Die Umstellung muss schriftlich beantragt werden und hat bereits vier Tage später seine Gültigkeit.
D…
Insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen jetzt aufatmen! Das Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - durfte bisher nur von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, um ihr Geld vor der sog. Kahlpfändung zu schützen.
Was aber ist neu? Wirklich neu ist, dass der Kontopfändungsschutz zukünftig auch für Selbstständige gilt! Laut Dieter Büge, Insolvenzberater aus Stadland bei Oldenburg und Autor eines 2010 erschienenen Insolvenzratgebers, haben rund 300.000 insolvente Selbstständige - kurz vor Ostern - noch einen zweiten Grund zum Feier…
Im Juli 2009 wurde bereits das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nur ein Jahr später – am 1. Juli 2010 – tritt diese neue Regelung in Kraft und macht den Weg für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) frei. Schon jetzt ist sicher: Auch das Konto der Global MasterCard-Premium kann zukünftig als P-Konto geführt werden (finanz-lexikon.de/ p-konto_4612.html).
Als eine besondere Variante der deutschen Prepaid-Kreditkarten offeriert die Schwäbische Bank AG in Kooperation mit der Dynamicdrive G…
Der automatisch geschützte Grundfreibetrag und die Freibeträge für weitere Personen auf dem Pfändungsschutzkonto werden alle 2 Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.07.2015.
------------------------------
Der Grundfreibetrag wurde von 1.045,04 EUR auf 1.073,88 EUR erhöht. Der Freibetrag für die erste weitere Person wurde von 393,30 EUR auf 404,16 EUR und die Freibeträge für die zweite bis maximal fünfte weitere Person wurden von jeweils 225,17 EUR auf 219,12 EUR angehoben. Die Erhöhung der Freibeträge wird anhand der prozentu…
Das neue Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, welches ab dem 01.07.2010 in Kraft treten soll, bringt den Verbrauchern einen Anspruch auf Umwandlung ihres bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Gemäß § 850 k Abs. 6 S. 2 ZPO n. F. muss das Kreditinstitut das eigene Konto in ein so genanntes P-Konto umwandeln. Dies führt dazu, dass auf dem Konto der gesetzliche Pfändungsfreibetrag automatisch nicht mehr von der Pfändung erfasst werden soll.
Dadurch erhält der Verbraucher bei Vorliegen einer Pfändung den Vorteil, da…
Die Bundesregierung hat bereits im September 2007 einen Gesetzesentwurf zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zur Reform des Kontopfändungsschutzes vorgelegt. Justizministerin Brigitte Zypries erklärt auf eine Bürgeranfrage, dass die Beratungen darüber noch nicht abgeschlossen sind.
Pfändungsschutz bei Girokonto
Das P-Konto soll sicherstellen, dass dem Bürger der gesetzliche „Freibetrag“ auch zur Verfügung steht. So muss auf dem P-Konto ein Betrag von 985,15 Euro (§ 850c ZPO) verbleiben. Damit bleibt der Betroffene für seine laufenden Zahlunge…
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Sinn dieser Neuregelung ist es, Menschen in finanzieller Notlage, die von Pfändungen betroffen sind, zumindest die Möglichkeit zu lassen, Miete, Strom, Wasser und Versicherungsbeiträge weiter begleichen zu können, so Holger Nauß, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal. Bisher waren die Konten komplett gesperrt, sofern sie der Pfändung unterlagen. Geschützt ist ein monatlicher Basisfreibetrag von 985,15 Euro. Zu…
VfE-schuldenberatung.de – Verbraucher informieren, schützen, stärken
Wenn Schulden zur Kontopfändung führen, droht vielen Betroffenen der finanzielle Stillstand. Doch das deutsche Recht schützt das Existenzminimum – mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es garantiert, dass Schuldnerinnen und Schuldner trotz Pfändung weiterhin über einen monatlichen Mindestbetrag verfügen können.
Weniger bekannt ist: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dieser Schutz erweitern.
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet § 850k Zivilprozessor…
Das Landgericht Köln hat am 23.04.2020 zum Aktenzeichen 39 T 57/20 entschieden, dass eine zweckgebundene Corona-Soforthilfe, die einem Schuldner bewilligt und überwiesen wurde, unpfändbar ist und den Gläubigerzugriff ausschließt.
Aus der Pressemitteilung des LG Köln Nr. 10/2020 vom 30.04.2020 ergibt sich:
Vorliegend geht ein Steuerberater (Gläubiger) aus einem Titel über Honorarforderungen aus seiner Steuerberatertätigkeit in den Jahren 2014 und 2015 gegen den Schuldner vor. Dazu ließ er sich den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung seine…
In Zukunft soll das Konto und damit das Geld von Verbrauchern besser vor Pfändungen durch eventuelle Gläubiger geschützt werden. Ab dem 1. Juli 2010 besteht per Gesetz jedem Verbraucher das Recht auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto zu, auf dem ein monatlicher Grundbetrag von 985,15 Euro gesichert wird. Dieser geschützte Betrag steigt bei unterhaltspflichtigen Verbrauchern auf insgesamt 1200 Euro an. Damit haben Gläubiger in Zukunft keine Möglichkeit mehr, auf das Geld der säumigen Verbraucher, welches den angegebenen Schutzbetrag unters…
Sie lesen gerade: Pfändungsschutzkonto-Gesetz verabschiedet