(openPR) Die Rechtsanwälte konnten für einen jungen Softwareprogrammierer einen Erfolg bei der Löschung eines SCHUFA-Eintrages verbuchen. Was war der Hintergrund?
Der junge Unternehmer W. war am 07.01.2011 zu seiner Hausbank gegangen, um eine Immobilie zu finanzieren. Bei der Finanzierungsanfrage teilte der Bankmitarbeiter dem überraschten W. mit, dass ein SCHUFA-Eintrag zu seinen Lasten bestünde und die Finanzierung somit wohl nicht zustande kommen werde. Für W., der bis dahin mit exzellenter Kreditwürdigkeit ausgestattet war, ein Schock.
Zunächst nahm W. Einsicht in seine SCHUFA-Daten, auf die er online zugreifen konnte. Bei der SCHUFA hatte ein Inkassounternehmen einen Forderungsbetrag in Höhe von 66,00 € eingetragen. Der Betrag bestand allerdings nur noch aus sogenannten Kontoführungs- und Inkassokosten, da der eigentliche Forderungsbetrag eines Warenhauses bereits längst beglichen war und nur auf Grund eines Überweisungsfehlers nicht rechtzeitig bei der Warenhauskette ankam.
Nachdem eine Anfrage bei dem Inkassounternehmen keinen Erfolg brachte, wandte sich W. an die Rechtsanwälte und teilte den streitgegenständlichen Sachverhalt mit.
Die Rechtsanwälte forderten die Inkassogesellschaft zur sofortigen Löschung des streitigen SCHUFA-Eintrages auf und machten Schadensersatzansprüche des Mandanten geltend. Darüber hinaus wurde ein Widerspruch gegen die Eintragung angemeldet und mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gedroht.
Diesem Druck beugte sich nun die Inkassogesellschaft und erklärte kurzerhand gegenüber der SCHUFA Holding AG die Löschung der streitgegenständlichen Forderung in Höhe von 66,00 €. Die Kosten der rechtsanwaltlichen Tätigkeit wurden vom Inkassounternehmen getragen.
Der betroffene Unternehmer W. kann nun sowohl ein neues Leasingfahrzeug finanzieren als auch die Immobilie erwerben. Sein Basisscore sprang über Nacht von 23% auf nunmehr erfreuliche 98% zurück.
Hierzu meint Rechtsanwalt Tintemann: "Der Fall zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, bei unberechtigt eingetragenen und geringen Forderungen sofort zu handeln und nicht lange zu warten, bevor man sich gegen einen SCHUFA-Eintrag wehrt. Das neue Bundesdatenschutzgesetz gibt dem Verbraucher viele Schutzmöglichkeiten, die aber selten ausgeschöpft werden. Viele Unternehmen verhalten sich hier rechtswidrig und treten das Datenschutzrecht mit Füßen."
ViSdP:
Rechtsanwalt Sven Tintemann
Malteser Str. 170/172
12277 Berlin
Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de/2010-pressemitteilungen






