(openPR) Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten die Anforderungen an die Bereitstellung und Aufbewahrung von maschinell auswertbaren Daten für die Außenprüfung der Finanzverwaltung. Der Compliance- Spezialist hsp aus Norderstedt stellt auf der CeBIT eine GDPdU- Komplettlösung für die Bereiche Datenschutz, externes Datenarchiv, Verfahrensdokumentation, Belegarchivierung und E-Mail-Archivierung vor.
Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Finanzbehörde seit dem 1.1.2002 das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Diese Prüfungsmethode tritt neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung.
Seit dem 1. Januar 2009 kann die Finanzverwaltung seiner Aufforderung zur Erfüllung bestimmter Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes von 2.500 EUR bis 250.000 EUR Nachdruck verleihen (§ 146 Abs. 2b AO). Zu den Mitwirkungspflichten gehört nicht nur die Aufforderung zur Rückverlagerung der elektronischen Buchführung ins Inland, sondern auch die Pflicht zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung. Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes liegt im Ermessen der Finanzbehörde.
Eine einfache GDPdU- Schnittstelle aus dem Produktivsystem reicht nicht aus, um auf alle Möglichkeiten der nächsten digitalen Außenprüfung vorbereitet zu sein. So ist zum Beispiel eine elektronische Buchführung ohne Verfahrensdokumentation formell nicht ordnungsgemäß. Ist eine Abgrenzung beim Nur- Lesezugriff auf die Daten, die archivierten Belege und die steuerrelevanten E-Mails möglich? Wird die digitale Signatur bei eingehenden Online-Rechnungen nicht verprobt, kann der Vorsteuerabzug nebst Zinsen im Rahmen der Außenprüfung zurückgefordert werden. Die Prüfer der Finanzämter sind angewiesen, jeden Buchführungsmangel im Prüfungsbericht zu vermerken.
Aus diesem Grund steht der diesjährige Messeauftritt des Marktführers reportbasierender GDPdU- Komplettlösungen unter dem Motto „Riskieren Sie kein Bußgeld!“ Die hsp GmbH präsentiert das praxisbezogene Datenarchiv Opti.List auf der CeBIT 2010 in der Zeit vom 2. bis 6. März in der Halle 3 auf dem Stand D33.
Mit über 100 Installationen zählt die GDPdU-Komplettlösung Opti.List® zu den Marktführern im Bereich der auswertbaren Datenarchivlösungen. Über die Webseite www.archivierungspflicht.de kann eine kostenlose Info-CD angefordert werden.












