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ERP-Systeme abschalten – Daten für GDPdU verfügbar halten

26.01.201017:16 UhrIT, New Media & Software
Bild: ERP-Systeme abschalten – Daten für GDPdU verfügbar halten

(openPR) Steuerlich relevante Daten, die digital erzeugt wurden, müssen mindestens zehn Jahre in maschinenlesbarer Form für die digitale Betriebsprüfung aufbewahrt werden. Die GoBS* sowie die GDPdU* verbieten das formlose Abschalten von Altsystemen, wenn diese steuerrelevante Daten enthalten.

Ein akzeptierter Ansatz der Finanzbehörden ist die Überführung der Daten in ein externes Datenarchiv (Bildung einer Datenkonserve). Der Compliance-Spezialist hsp aus Norderstedt bietet bereits seit 2002 Systeme und Dienstleistungen zur digitalen Betriebsprüfung an.

Geschäftsführer Wolfgang Schönwaldt dazu: „Das neue auswertbare Datenarchiv Opti.List II - mit dem Komfort einer Standardsoftware und der Flexibilität einer hochmodernen Software-Entwicklungsumgebung (Java, .NET, Ajax) - ist plattformübergreifend als Host- oder SaaS-basierte Lösung lauffähig. Die etablierte Datenarchivierungslösung Opti.List® mit weit über 100 Installationen wird damit hochtechnologisch aktualisiert (n-Tier-Architektur). Gleichzeitig bietet die Softwarelösung Business Intelligence für den Mittelstand.“

Die hsp GmbH präsentiert das praxisbezogene Datenarchiv Opti.List auf der CeBIT 2010 in der Zeit vom 02. bis 06. März in der Halle 3 auf dem Stand 33. Die hsp GmbH bietet interessierten Unternehmen kostenlose Eintrittskarten an. Stimmen Sie Ihren persönlichen Termin unter E-Mail ab.

Mit über 100 Installationen zählt die GDPdU-Komplettlösung Opti.List® zu den Marktführern im Bereich der auswertbaren Datenarchivlösungen. Über die Webseite www.archivierungspflicht.de kann eine kostenlose Info-CD angefordert werden.

* Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

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