(openPR) Auch wenn einige Herstelleraussagen eine produktimplizite GDPdU–Konformität suggerieren, bleibt es bei der Feststellung bekannter Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften: Es gibt keine definierten und konsensfähigen Prüfkriterien für eine GDPdU-Zertifizierung. Die Unternehmen benötigen andere Kriterien, um eine passende GDPdU-Komplettlösung zu finden.
Der Compliance-Spezialist hsp aus Norderstedt bietet mehrere Alternativen dazu an. Das auswertbare Datenarchiv Opti.List ist die einzige GDPdU-Lösung mit staatlichem Datenschutz-Gütesiegel. Der Datenschutz ist eine zentrale Forderung in der Abgabenordnung. Was wird bei dieser Zertifizierung geprüft? Das Produkt wird durch Sachverständige untersucht und bewertet. Die Untersuchung erfolgt anhand der Produktdokumentation und durch Tests des Produkts selbst. Geprüft wird, ob und wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an das Produkt technisch umgesetzt sind. Erich Rohland, Geschäftsführer der hsp GmbH ergänzt: "Das Gutachten bescheinigt Opti.List eine vorbildliche Umsetzung der Anforderungen im Umgang mit besonders sensiblen Daten, zum Beispiel aus der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.“
Erich Rohland nimmt weiter Stellung zu der Problematik der GDPdU-Zertifizierung: „Selbstverständlich kann eine eingesetzte Archivanwendung unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrachtet werden, wenn das Unternehmen dazu den Auftrag erteilt, wie für Opti.List in einer SAP R/3-Umgebung bereits geschehen. Ein solches Gutachten kann dann beispielsweise zu folgendem Ergebnis kommen: Der Datenimport /-test in die Bilanzanalyse-Software IDEA ergab, dass bei diesen überlassenen Testdaten alle Datensätze fehlerfrei erkannt und eingelesen werden konnten. Die Ergebnisse des inhaltlichen Tests (Vollständigkeit, Abgleich der Bilanzdaten sowie Erstellung einer Kontenübersicht) weisen darauf hin, dass es keine Unstimmigkeiten in Bezug auf die Vollständigkeit der Soll/Haben-Werte der aus dem System exportierten Bilanzwerte gibt, das heißt alle gegenübergestellten Summen gehen auf.“
Schließlich kann auf allgemeine Auszeichnungen geachtet werden, wie sie zum Beispiel der INNOVATIONSPREIS-IT vergibt. Zu der Jury des INNOVATIONSPREIS-IT 2009 gehören Wissenschaftler, Branchenexperten und Fachjournalisten. Die Juroren bewerten die eingereichten Produkte und Lösungen nach einem festgelegten Kriterien-Katalog. Kriterien sind unter anderem der Innovationsgehalt, der Nutzen und die Mittelstandseignung. Der INNOVATIONSPREIS-IT 2009 steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Die selbstdokumentierende Verfahrensdokumentation des auswertbaren Datenarchivs Opti.List erhielt die Auszeichnung als qualifiziertes Produkt in der Kategorie „Beratung & Consulting“ beim INNOVATIONSPREIS-IT 2009. Mit der Auszeichnung wurde die hsp GmbH mit dem Produkt Opti.List Verfahrensdokumentation in die TOP20-Platzierung der ersten offiziellen Mittelstandsliste® aufgenommen.
Die GDPdU-Komplettlösung Opti.List besteht aus den Komponenten auswertbares Datenarchiv, selbstdokumentierende Verfahrensdokumentation und GoBS-konforme E-Mail-Archivierung. Opti.List wird auf der zweiten GDPdU-Jahrestagung der hsp GmbH am 28. September 2009 in Fulda präsentiert. Eine Anmeldung zur Tagung ist auf der Internet-Seite www.archivierungspflicht.de möglich.










