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Grundrechte in der Arzt-Patienten-Beziehung

02.02.201010:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Grundrechte in der Arzt-Patienten-Beziehung
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Seit geraumer Zeit erleben wir eine lebhafte Debatte über den Grund und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, dass nach Meinung vieler Ärzte und professionell Pflegende gelegentlich mit dem Fürsorgeanspruch dieser Heilberufe kollidiert.



Das berufliche Selbstverständnis reibt sich in Teilen mit dem Selbstbestimmungsrecht, auch wenn zunächst ganz allgemein anerkannt ist, dass jeder Bürger und damit ein Patient ein Recht darauf hat, über seine Gesundheit selbst zu bestimmen. Der Patient trägt für sich eine hohe Verantwortung, wobei eine gute persönliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Arzt, aber auch den beruflich Pflegenden unabdingbar ist.

Ärztliche und pflegerische Heilbehandlungsmaßnahme und Eingriffe berühren die physische und psychische Integrität des Patienten und damit sind gewichtige Rechtsfragen des Rechtsgüterschutzes gerade vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Gewährleistungen aufgeworfen.

Hier ist denn auch ein Aufklärungsbedarf geboten, zumal auch gegenwärtig ganz zentrale Fragen – etwa die der Sterbebegleitung, die Reichweite des ärztlichen und pflegerischen Fürsorgeanspruchs, der Einfluss ärztlicher Standesethik auf das Recht und der Stellenwert der Patientenautonomie im Rahmen der Patientenverfügung – zuweilen mehr als lebhaft diskutiert werden.

Aufgrund des überragenden Stellenwerts unserer Grundrechte in unserer Rechtsordnung ist hier also eine Orientierung geboten und es freut uns, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Horst Dreier einen der renommiertesten Staats- und Verfassungsrechtler für ein zweitägiges Seminar am 19.-20. Februar in Worpswede gewinnen konnten, der sich der Problematik der Grundrechte in der Arzt-Patienten-Pfleger-Beziehung annimmt.

Das ausgeschriebene Seminar, zu dem Sie sich noch bis zum 05. Februar 2010 anmelden können, ist eines der Höhepunkte im laufenden Veranstaltungsjahr des IQB in Kooperation mit dem VA Nursing Health, da wir an zwei Tagen exklusiv die Möglichkeit haben werden, über die Vermittlung von Grundlagenwissen hinaus auch mit einem Verfassungsrechtler ins Gespräch zu kommen, der u.a. mit seinem Kommentar zum Grundgesetz ein Werk herausgegeben hat, dass in der heutigen Wissenschaft und Lehre als unverzichtbar gilt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an einem Seminar, das Ihnen – so meinen wir – durchaus in sehr guter Erinnerung bleiben wird und Ihnen eine Perspektive zum Verständnis von Grundrechten eröffnet, die einen schonenden Ausgleich widerstreitender Interessen gerade in der Arzt-Patienten-Pfleger-Beziehung ermöglicht.

Zu weiteren Informationen und zur Anmeldemöglichkeit führt Sie der nachfolgende Link: >>> http://www.iqb-info.de/Seminare.htm

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