(openPR) Deutscher Mittelstand Investitions- und Beteiligungs GmbH (Deu MIB) in Venture Mittelstandsfonds GbR umgewandelt
Mit Bekanntmachung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.01.2010 wurde nunmehr mitgeteilt, dass sich die Deu MIB Deutscher Mittelstand Investitions- und Beteiligungs GmbH, Lindholzweg 35a, 12349 Berlin, durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2009 durch formwechselnde Umwandlung in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter dem Namen Venture Mittelstandsfonds GbR umgewandelt hat. Die Venture Mittelstandsfonds GbR besteht aus den Gesellschaftern Andreas Herrmann, Chemnitz und Jürgen Zimmer, Chemnitz. Beide Gesellschafter werden bei der Creditreform als Personen mit harten Negativmerkmalen geführt.
Jürgen Zimmer hat laut Auskunft der Creditreform am 06.05.2008 die eidesstattliche Versicherung beim AG Chemnitz abgegeben. Ein Vollstreckungsverfahren wegen einer Hauptforderung von 350,00 Euro wurde daher erst vor kurzem am 30.10.2009 eingestellt. Andreas Herrmann gab laut Creditreform am 01.04.2009 die eidesstattliche Versicherung ab.
Durch die Umwandlung ist die Firma Deu MIB Deutscher Mittelstand Investitions- und Beteiligungs GmbH als Firma erloschen.
Die Verbraucherschutzanwälte raten Anlegern, die Geld in eine Genussrechtsbeteiligung der Deu MIB investiert haben, jetzt die Venture Mittelstandsfonds GbR sowie deren Gesellschafter Andreas Herrmann und Jürgen Zimmer auf Rückzahlung ihrer Genussrechtseinlage in Anspruch zu nehmen. Die neue GbR sowie deren Gesellschafter haften nach der Umwandlung auch für die Altverbindlichkeiten der Deu MIB.
Nun ist für Anleger der Gesellschaft höchste Eile geboten. Umwandlungsmaßnahmen und vor allem eine Übertragung der Gesellschaft an vermögenslose Personen weisen regelmäßig auf die mangelnde Liquidität der Gesellschaft hin.
"Anleger der Deu MIB sollten sich daher schleunigst von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen", meint Rechtsanwalt Sven Tintemann, der bereits laufende Verfahren gegen die Deu MIB betreut.
"Auf keinen Fall sollte weiterhin an die Gesellschaft gezahlt werden, da der Totalverlust des eingesetzten Vermögens droht", rät auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte. Dieser prüft jetzt, ob auch eine Strafanzeige gegen die ehemalige Geschäftsführung der Deu MIB oder eine Anfechtung des Umwandlungsbeschlusses einzureichen sind.
Tintemann
Rechtsanwalt
29.01.2010
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
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