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Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) legt Forderungskatalog vor

26.11.2009 • 16:00 Uhr • Medien & Telekommunikation

(openPR) Unternehmen brauchen Planungssicherheit

Köln, 26. November 2009 – Mit klaren Forderungen an Politik und Regulierungsbehörde möchte der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den bundesweiten Ausbau des Glasfasernetzes schaffen. Auf der ersten Jahresversammlung des im März dieses Jahres gegründeten Verbandes stellen die Verantwortlichen in Köln dazu einen Sieben-Punkte-Katalog vor.

„Unsere Mitgliedsunternehmen“, betont BUGLAS-Präsident Hans Konle, „werden einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung leisten und dabei im Hinblick auf die verfügbaren Bandbreiten deutlich über die bisher formulierte Ziele hinausgehen. Dazu brauchen die Unternehmen allerdings Planungssicherheit.“

Für ein Umfeld, das aus Sicht des BUGLAS ausreichende Anreize für Glasfaserinvestitionen setzt, müssten folgende Forderungen erfüllt werden:
- Fortschreibung der Breitbandinitiative der Bundesregierung für Anschlüsse mit 100 Mbit/s und mehr sowie Festlegung entsprechender Ziele.
- Erarbeitung eines transparenten und bedarfsgerechten nationalen Förderkonzepts, das eine hinreichende Rechts- und Planungssicherheit bietet.
- Herstellung der notwendigen Transparenz und Planungssicherheit, u. a. durch Verlängerung der Genehmigungszeiträume und Einführung eines Abstimmungsprozesses sowie einer klaren Zuständigkeitsverteilung zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt.
- Keine Subventionierung der veralteten Kupferinfrastruktur der Deutschen Telekom AG durch ein Kündigungsentgelt für die Teilnehmeranschlussleitung im Fall der Migration auf Glasfaser.
- Keine weitere Absenkung der Vorleistungsentgelte der Deutschen Telekom AG, um Investitionen in die Glasfaserinfrastruktur nicht zu entwerten.
- Investitionsanreize durch ein höheres Entgelt für die Anrufzustellung in FTTB-Netze.
- Der Zugang in das Gebäude und die Errichtung der Hausverkabelung im Gebäude muss gesetzgeberisch abgesichert sein.

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