(openPR) Bundesverband Glasfaseranschluss begrüßt Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS e.V.) mehr gesetzgeberische Sorgfalt bei branchenrelevanten Gesetzesvorhaben.
„Der Gesetzgeber darf nicht verkennen, dass gesetzliche Regelungen, wie die zur Vorratsdatenspeicherung, erhebliche Investitionen bei den Unternehmen auslösen. Die Firmen müssen sich dann aber auch auf die Qualität und den Bestand der rechtlichen Rahmenbedingungen verlassen können“, sagt BUGLAS-Präsident Dr. Hans Konle. Nach der Beanstandung der Einführung von „Regulierungsferien“ in § 9 a TKG durch den Europäischen Gerichtshof sowie der Verwirrung um die Sperrverpflichtungen für bestimmte Inhalte im Internet, sei die Vorratsdatenspeicherung bereits der dritte Fall innerhalb weniger Monate, bei dem eine Regelung den Anforderungen nicht standhalte. „In all diesen Fällen hat die Branche deutlich vor den Risiken der geplanten rechtlichen Umsetzung gewarnt, aber leider kein Gehör gefunden“, so Konle weiter. „Vielleicht sollte uns die Politik hier einfach mehr zuhören.“
Inhaltlich begrüßt der BUGLAS die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. „Es geht nicht darum, sich notwendigen Verpflichtungen zur Kriminalitätsbekämpfung zu entziehen“, stellt Konle klar. „Allerdings ist Speicherung aller anfallenden Verbindungsdaten auch völlig unverdächtiger Kunden unverhältnismäßig und unter Effektivitätsgesichtspunkten sicher der falsche Ansatz.“


