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BUGLAS begrüßt klare Vorgaben für Reparatur von Glasfaserkabeln

14.09.201214:13 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Köln, 14. September 2012. Der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) begrüßt ausdrücklich die Aussagen des in dieser Woche vom Verband der Elektrotechnik (VDE) veröffentlichten Leitfadens für die Reparatur von beschädigten Glasfaserkabeln. Der „Leitfaden für die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln in Kabelanlagen“ bestätigt, dass Beschädigungen wie das Durchtrennen von Glasfaserkabeln, deren Überdehnung, Knicken oder Quetschen die Übertragungseigenschaften beeinträchtigen und die Lebensdauer der Kabel reduzieren.

Um die ursprüngliche Leistungsfähigkeit beschädigter Glasfaserkabel wiederherzustellen, dürfen in diesen Fällen nach den Vorgaben des VDE keine zusätzlichen Muffen oder Spleiße eingefügt werden. Stattdessen sollen die Kabelstrecken zwischen den bestehenden Muffen (Steckverbindungen und/oder Faserspleißen) vollständig ersetzt werden. Die neue VDE-Anwendungsregel gießt die seit Jahren vom BUGLAS vertretene Auffassung zur Reparatur von Lichtwellenleiterkabeln in klare Vorgaben.

„Unsere Mitgliedsunternehmen sind häufiger davon betroffen, dass ihre Glasfasernetze durch Dritte beschädigt werden“ erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Insbesondere bei Tiefbauarbeiten kommt es öfter vor, dass Kabel beispielsweise von Baggern durchtrennt oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen werden. Regelmäßig kommt es dann mit dem Schadensverursacher zu Auseinandersetzungen darüber, warum zur Wiederherstellung des Kabels ganze Strecken ausgetauscht werden müssen.“

In vielen Fällen müssten die Carrier dann bis vor Gericht ziehen, so der BUGLAS-Geschäftsführer weiter. Dort würden dann zwar auch Sachverständige eingeschaltet, gleichwohl komme es aber nicht immer zu einer zufriedenstellenden Schadensregulierung. „Die neuen Anwendungsregeln bestätigen nicht nur unsere Auffassung zur Wiederherstellung von beschädigten Glasfaserkabeln“, sagt Heer. „Sie werden hoffentlich auch dazu beitragen, im Schadensfall die berechtigten Interessen der Carrier schneller und unbürokratischer durchzusetzen.“

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