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„Anschlüsse mit 50 MBit/s sind nicht genug“

29.01.201011:39 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) fordert ehrgeizigere Ziele beim Breitbandausbau

Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) hat die Bundesregierung im Rahmen eines Branchengesprächs bei Bundeswirtschaftminister Rainer Brüderle zu ehrgeizigeren Zielen im Rahmen der Breitbandinitiative ermutigt. Die Breitbandinitiative beschränkt sich bisher auf die Versorgung von Anschlüssen mit 50 MBit/s. „Die technischen Möglichkeiten enden aber nicht beim VDSL-Ausbau der Deutschen Telekom“ sagt BUGLAS-Präsident Dr. Hans Konle. „Aktuelle Studien, wie z.B. die im November veröffentlichte Delphi-Studie, gehen davon aus, dass Bandbreiten von 50 MBit/s perspektivisch nicht ausreichen werden, um den Bedarf der Nutzer zu decken“. Die Bundesregierung solle daher die Breitbandinitiative um Ziele für eine Versorgung mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen und garantierten Bandbreiten von mindestens 100 MBit/s ergänzen.

Der Ausbau der Glasfasernetze müsste dabei durch investitionsfreundliche rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen unterstützt werden. So könne z.B. eine angemessene Bewertung von Infrastrukturaufbau und Investitionsrisiken bei Entgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur dazu beitragen, Investitionsanreize in Glasfasernetze zu setzen und den branchenweiten Umsatzrückgang der vergangenen Jahre zu stoppen. Auch sollten Kooperationen beim Glasfaserausbau soweit wie möglich gefördert werden.

Als wesentliche Voraussetzung für einen wirtschaftlichen großflächigen Ausbau hochleis-tungsfähiger Glasfasernetze sieht der BUGLAS die rechtliche Absicherung der Glasfaser-verlegung bis zum Kunden im Zuge der anstehenden TKG-Novellierung. “Es kommt leider immer noch vor, dass einzelne Wohnungsgesellschaften ihre Zustimmung zur Verlegung von Glasfaser ins Gebäude verweigern und ihre Mieter aus eigennützigen wirtschaftlichen Interessen von einem Glasfaserzugang abschneiden“, so Konle. „Im Extremfall wird durch eine derartige Verweigerungshaltung der Glasfaserausbau in einem ganzen Stadtteil ver-hindert oder zumindest verzögert. Hier muss der Gesetzgeber dringend Abhilfe leisten.“

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