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Koalitionsvereinbarung – Deutscher Sozialgerichtstag warnt vor längerer Prozessdauer

28.10.200908:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) „Dies ist eine schlechte Nachricht für alle Sozialversicherten und Hilfebedürftigen!“ so Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, zu der am Wochenende bekannt gewordenen Absicht der Koalition aus CDU/CSU und FDP, zukünftig einzelnen Ländern die Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte zu erlauben. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Deutsche Sozialgerichtstag – wie u.a. auch Gewerkschaften, Sozialverbände und der Deutsche Richterbund – gegen die von einigen Bundesländern vorgeschlagene Zusammenlegung ausgesprochen. Monika Paulat weiter: „Die nun vorgesehene Länderöffnungsklausel ist die schlechteste aller denkbaren Möglichkeiten. Nicht umsonst sieht das Grundgesetz einen bundesweit einheitlichen Aufbau der Gerichte vor. Wie soll man einem Hartz IV-Empfänger oder einem Rentner erklären, dass er seine Klage auf höhere Leistungen in Bayern beim Sozialgericht, in Baden-Württemberg aber beim Verwaltungsgericht einreichen muss? Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es bei Ausnahmeregelungen vermehrt zu falsch eingereichten Klagen kommt. Dies führt zu oft erheblichen Prozessverzögerungen und schlimmstenfalls zum Rechtsverlust für den Bürger. Einen solchen Flickenteppich in der deutschen Gerichtslandschaft darf es nicht geben.“



Von der Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte erhofft sich die Koalition einen effizienteren Mitteleinsatz in der Justiz. Hintergrund ist der Rückgang der Asylverfahren, der in einigen Ländern zu einer verringerten Auslastung der Verwaltungsgerichte geführt hat. Gleichzeitig haben mit der Einführung des SGB II (Hartz IV) die Klagen vor Sozialgerichten massiv zugenommen und dort zu einem erheblichen Richterbedarf geführt. Auch nach Auffassung des Deutschen Sozialgerichtstags liegt es in dieser Situation nahe, Richter aus den Verwaltungsgerichten bei den Sozialgerichten einzusetzen. Versäumnisse einiger Landesminister bei Personalplanung und Personalführung können nun aber nicht durch eine Änderung der Gerichtsstrukturen korrigiert werden. Denn die Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten in einem Bundesland würde zunächst den Umzug in gemeinsame Gebäude, die Umsetzung dutzender, wenn nicht hunderter Mitarbeiter des richterlichen und nichtrichterlichen Dienstes, die Angleichung der Computersysteme und die Neuorganisation von Arbeitsabläufen erfordern. Dies würde nicht nur erhebliche Kosten verursachen. Durch die Umstellungsschwierigkeiten wären die neuen Gerichte auf Jahre hinaus mit sich selbst beschäftigt und damit kaum in der Lage, die Verfahren angemessen zu erledigen. Längere Laufzeiten der Prozesse und eine geringere Qualität bei der Bearbeitung der Fälle wären die Folge. Der Deutsche Sozialgerichtstag sieht dadurch die Funktion der Sozialgerichte, der möglichst weitgehenden Verwirklichung der im Sozialgesetzbuch niedergelegten sozialen Rechte der Bürger zu dienen, gefährdet. „Die vermeintliche Lösung des Personalproblems würde zahlreiche andere Probleme schaffen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Präsidentin mehrerer Landessozialgerichte weiß ich, dass gerade in einer Situation der Überlastung schon geringe Änderungen zu großen Störungen führen können“ sagte Monika Paulat. „Den Koalitionären sei daher eine Weisheit aus der Computerwelt ans Herz gelegt: Never change a running system!“

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