(openPR) München – „Die staatliche Reform- und Regulierungswut verhindert, dass in Bayern die nötigen Mietwohnungen gebaut und modernisiert werden“, kritisiert Heinz-Werner Götz, Verbands-Chef des VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen), anlässlich des 88. Verbandstages in Berchtesgaden. Die Politik sauge die wirtschaftliche Substanz von Wohnungsunternehmen und Investoren aus. Sie bürde ihnen immer mehr Staatsaufgaben auf. Die Folge seien weniger Investitionen, höhere Verwaltungskosten und Haftungsrisiken. Der Verband fordert bürokratische Hemmnisse für Wohnungsunternehmen sofort und ersatzlos abzuschaffen.
Bei der geplanten Reform der Grundsteuer sei zu befürchten, dass die neuen Regelungen zu höheren Belastungen für Mieter und Wohnungsunternehmen führen, so Götz.
„Nach unseren Berechnungen erhöhen die auf dem Tisch liegenden Vorschläge in manchen bayerischen Städten die Steuerlast um das Drei- bis Vierfache.“ Sie könnte nach der Betriebskosten-Verordnung voll auf Mieter umgelegt werden. Da sie aber jeden Euro nur einmal ausgeben könnten, würde ihre Wohnkaufkraft geschmälert.
Umkehr der Umsatzsteuer-Schuld kritisiert
Ein weiteres Beispiel nach dem Motto „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ sei die Umkehr der Steuerschuld bei der Umsatzsteuer für Bauleistungen. Nach Paragraph 13b Umsatzsteuer-Gesetz gilt seit Anfang April: Nicht mehr Bauauftragnehmer müssen die Umsatzsteuer abführen, sondern Bauherren, die in bestimmten Umfang selbst Bauleistungen erbringen.
Hier werde die „unselige“ Entwicklung, die 2002 mit der Bauabzugssteuer eingeläutet wurde, fortgesetzt: Auftraggeber sollen die steuerlichen Verpflichtungen von Auftragnehmern erfüllen und für deren Steuerschulden haften. „Eine unerträgliche Entwicklung“, so Götz.
Antidiskriminierungs-Gesetz
Beim geplanten Anti-Diskriminierungsgesetz hofft der VdW Bayern, dass die Bundesregierung die Fehler der ersten Vorlage vermeidet. In deren „völlig übertriebener Form“ hätte es die Vertragsfreiheit bei der Vermietung von Wohnungen zerstört, so Götz.
Mit der geltenden EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung sei bereits „mehr als genug“ geregelt worden. Hilfreich seien allenfalls klärende Regelungen, aber keine weiteren Einschränkungen.
Deregulierung und Abbau von Bürokratie gefordert
Anstatt Unternehmen durch immer neue Richtlinien und Verwaltungsaufgaben zu knebeln, sollten Gesetze und Verordnungen rigoros entrümpelt werden. „Wir müssen uns auf unsere Kernkompetenz, preiswerte Mietwohnungen anzubieten, konzentrieren. Staatsaufgaben sollen Staatsaufgaben bleiben.“
Andernfalls könnten die Mietwohnungsmärkte nicht auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Dazu zähle insbesondere die Anpassung und Modernisierung des Wohnungsbestands an demographische und wirtschaftliche Veränderungen sowie gestiegene Ansprüche an Wohnen und Umweltschutz.
Wohnungswirtschaft nicht Melkkuh der Nation
In den letzten Jahren waren mit Baustellen-Verordnung, Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz, Bauabzugs-Steuer und Tariftreue-Gesetz bereits eine Reihe bürokratischer Hürden für Bau- und Investitionswillige errichtet worden. Die Verwaltungsausgaben der gewerblichen Vermieter sind in der Folge um bis zu zehn Prozent gestiegen.










