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Die Causa „Walter Jens“ - Demenz vs. Patientenverfügung?

16.07.200916:59 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Die Causa „Walter Jens“ - Demenz vs. Patientenverfügung?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Es ist außerordentlich problematisch, wenn anhand eines Einzelschicksals der Versuch unternommen wird, auf den Sinn und Zweck und freilich damit auch auf die generelle Gültigkeit von Patientenverfügungen schließen zu wollen.

Nach dem Sohn hat sich auch die Ehegattin von Walter Jens positioniert und auch wenn sich eine Kommentierung „verbietet“, muss doch dort Kritik angemeldet werden, wo aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an dem persönlichen Schicksal des Walter Jens nunmehr der Eindruck entstehen könnte, als seien zumindest Patientenverfügungen für Demenzerkrankte insofern problematisch, weil sich die „Situation um 180 Grad dreht“: „Ich halte Patientenverfügungen für außerordentlich wichtig, weil sie die Richtung des Denkens zeigen, solange man noch denken kann. Aber irgendwann erfährt man, dass sich die Situation um 180 Grad dreht.“ Obwohl ihr Ehemann kaum noch sprechen und auch keine Gesten mehr deuten könne, sei sie sicher: „Es ist kein unmenschliches Leben. Es ist auch kein »unwertes Leben«; es ist ein Leben, über das wir Gesunde nicht befinden können.“, so Inge Jens in Artikel v. M. Oehlen in Kölner Stadt-Anzeiger v. 13.07.09.



Was aber soll hieraus folgen?

Wir alle werden mit dem „Risiko“ leben müssen, im Laufe unseres Lebens an einer Demenz zu erkranken und nicht selten macht uns diese Vorstellung unsicher, zuweilen sogar ängstlich. Wenig tröstlich erscheint uns hierbei die Aussicht, dass wir das „Schicksal“ nicht alleine zu tragen haben, denn ganz generell wird davon ausgegangen, dass infolge der Zunahme der Lebenserwartung es in den nächsten Jahrzehnten die Anzahl derjenigen, die an Demenz erkranken, beachtlich zunehmen wird.

In diesem Zusammenhang stehend macht es dann durchaus Sinn, dass die humane Gesellschaft den Blick für den Demenzkranken nachhaltig ändert. Dieser begrüßenswerte Appell lässt sich von der Vorstellung inspirieren, dass ein „Leben mit Demenz lebenswert ist“, so dass das Leben mit Demenzkranken „bereichernd und sinnstiftend“ ist.

Richtig ist zunächst auch, dass es nicht nur den „aggressiven Demenzkranken“ gibt, „sondern viele, die in hohem Maße liebenswürdig sind und uns lehren, die Vieldeutigkeit des Lebens neu zu begreifen. Der demente Mensch verfügt über eine erhöhte Sensibilität in der Wahrnehmung und die verstärkte Fähigkeit zu Leid und Freude. Jüngste Forschungen über die Lebensqualität von Demenzkranken hätten gezeigt, dass die Kranken sogar mehr Glück erleben als gesunde Menschen“.

Konsens dürfte auch darüber bestehen, dass verwirrte Menschen nie „lebende Tote“ sein werden, wie Naomi Feil zu bedenken gibt. Der Demenzkranke hat selbstverständlich einen Rechtsanspruch auf „Leben“, physische und psychische Unversehrtheit, er ist ganz allgemein Träger von Rechten und Pflichten, wobei letztere – ausgerichtet nach der psychopathologischen Verlaufssymptomatik – mehr und mehr abnehmen dürften. Der an einer Demenz Erkrankte hat freilich auch einen „Willen“ – dieses mag sich uns vermeintlich klar und rational Denkenden nicht immer erschließen, wenngleich dies auch in der Folge unbeachtlich ist, da der sog. „natürliche Wille“ des Dementen beachtlich ist

Bei dem Lesen der Zeilen in dem o.a. Artikel fühlte ich mich zudem unweigerlich an die These des Palliativmediziners Christoph Student erinnert, wonach wir im Koma und in der Demenz per definitionem „Andere“ sind: „Ich habe Fähigkeiten und Möglichkeiten verloren – aber ich habe auch andere neu hinzugewonnen. Kann ich heute für diesen Anderen wirklich Verfügungen treffen, in der Hoffnung diesem Anderen morgen damit etwas Gutes zu tun? Hierin liegt eine entscheidende Relativierung aller Aussagen einer Patientenverfügung.“

Was – so die Frage – soll nun aus diesen Erkenntnissen folgen?

Nach diesseitiger Überzeugung wohl nicht die Instrumentalisierung des patientenautonomen Willens für eine „schöne, neue Welt der Demenzerkrankten“, die in gesunden Tagen keiner zu schauen vermag und über die dass Individuum eine eigenständige Bewertung in gesunden Tagen abzugeben bereit ist und hieraufhin seine selbstbestimmte Entscheidung auszurichten beabsichtigt.

Nehmen wir das Patientenverfügungsgesetz ernst und dies müssen wir aus allerlei Gründen, dann ist wohl die Erklärung des autonomen Willens auch eines Walter Jens hinreichend deutlich in seiner Patientenverfügung zum Ausdruck gekommen und an dieser Stelle werde ich dann auch beredt „schweigend“ meinen Kommentar enden lassen und vielmehr daran erinnern, dass auch für den Fall einer späteren Demenzerkrankung eine Patientenverfügung mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen verfasst werden kann.

Lutz Barth

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