(openPR) „Vor 14 Jahren plädierten der Tübinger Gelehrte Walter Jens und der Theologe Hans Küng in dem Buch "Menschenwürdig sterben" für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Gilt der Wunsch von Jens, mittlerweile an Demenz erkrankt, unverändert?“ so der Autor Pete Smith einleitend in einem Artikel in der Ärzte Zeitung v. 06.04.09
Die Frage, ob der Wunsch von W. Jens weiterhin Geltung beansprucht, soll hier nicht beantwortet werden, wohl aber der Umstand, dass ich persönlich in einer solchen Fallkonstellation meinen Willen beachtet wissen möchte! Wir müssen Obacht geben, dass die causa Jens nicht dazu führen wird, dass im Allgemeinen den Gesunden für den Fall ihrer späteren Demenzerkrankung die Möglichkeit abgesprochen wird, in einer Verfügung Festlegungen für den selbstbestimmten Tod zu treffen. Das Leben mit Demenz kann – wie vielfach geschrieben wird – durchaus lebenswert und sinnstiftend sein; hieraus aber eine allgemeingültige moralische Regel ableiten zu wollen, dass der Demenzkranke nicht im Voraus über seinen Tod bestimmen kann, weil er gleichsam eine andere Person geworden sei und im Übrigen sich Lebensfreude durch ein Lächeln zu artikulieren vermag, ist nicht anbefohlen. Insofern ist das Schicksal des Herrn Jens ein Einzelschicksal, aus dem keine (!) weiteren moralischen Anweisungen folgen. Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht ernst, dann korrespondiert mit der Wahrnehmung der Selbstbestimmung auch die Last der Verantwortung, da der einmal geäußerte Wille nach Beachtung verlangt und zwar gerade in den Fällen, in denen der autonome Patient sich nicht mehr äußern kann. Von daher ist der Fall einer Demenzerkrankung geradezu ein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung, wenn wir denn eine Behandlung ausgeschlossen wissen wollen. Für uns dürfen wir – entgegen dem mainstream – eine abweichende Beurteilung von „lebenswert“ vornehmen, so dass wir mit Blick auf unsere individuelle Entscheidung das „Dammbruchargument“ zwar vernehmen, hierauf aber nicht zu hören brauchen.
Lutz Barth













